Menschliches Leben schützen. Seit 1989.

Änderungen der Bedingungen:

Die Helsana-Gruppe hat die Bedingungen für die Produkte der Spitalzusatzversicherungen überarbeitet. Grund dafür ist die neue Spitalfinanzierung, die am 1.1.2012 in Kraft tritt. Die Versicherungsbedingungen passen sich damit einerseits der neuen gesetzlichen Grundlage an, andererseits gestaltet die Helsana-Gruppe einzelne Bedingungen neu. Den Versicherten erwachsen daraus keine Nachteile: Alle Leistungen erfolgen im bisherigen Umfang. Einschränkungen in der Spitalwahl sind weiterhin möglich. Die gute Nachricht für alle, die auch ihre Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe abgeschlossen haben: Sie erhalten neu Zugang zu den sogenannten Helsana KVG/VVG-Vertragsspitälern, welche nicht auf der Spitalliste ihres Kantones stehen.

Die zweite gute Nachricht: Für das Jahr 2012 gewährt die Helsana-Gruppe freiwillig eine  Vergünstigung von 5%. Möglich wird dies durch die neue Spitalfinanzierung, welche die Spitalzusatzversicherungen grundsätzlich entlastet. Die Helsana-Gruppe gibt diese Entlastung ihren Kunden per 2012 weiter, indem sie in den Produkten HOSPITAL ECO, HOSPITAL PLUS, HOSPITAL COMFORT, HOSPITAL ALBERGO und HOSPITAL FLEX Vergünstigungen im Umfang von vorderhand 30 Millionen Franken leistet. Da sich die finanziellen Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung erst in den nächsten Jahren exakt beziffern lassen, erfolgt die Vergünstigung für das Jahr 2012 nicht in Form einer Tarifsenkung.

Spitalwahleinschränkung Smile: Die neue Spitalplanung wirkt sich auch auf dieses Produkt aus. Die bisherigen Enschränkungen und die damit verbundene Prämienreduktion entfallen. Die Versicherten erhalten automatisch eine neue Versicherungsdeckung ohne Einschränkung der Spitalwahl. Eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht notwendig. Falls Sie mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können Sie die entsprechende Versicherung bis 30.11.2011 auf den 31.12.2011 kündigen.