Menschliches Leben schützen. Seit 1989.

Beim Eintritt ins AHV-Alter (Frauen Jahrgang 1947, Männer Jahrgang 1946):

Die Versicherung wird bis zur Vollendung des 70. Altersjahres mit einem Taggeld von maximal CHF 50.- weitergeführt. Höhere Taggelder werden per 1.1.2012 auf diesen Wert reduziert.

Versicherte nach vollendetem 70. Altersjahr (Jahrgang 1941):

Die Versicherung wird per 1.1.2012 aufgehoben.