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Kündigung/Streichung der Zusatzversicherungen:

Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung nach KVG können die Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr bis zum 30.09.2011 (Eintreffen des Briefes bei der Krankenversicherung Helsana, Progrès, sansan und avanex  per 31.12.2011 gekündigt werden, soweit es zu keiner Vertragsanpassung kommt. Ausgenommen davon sind Zusatzversicherungen mit einem Mehrjahresvertrag!

Zusatzversicherungen, deren Prämien, Franchise oder Selbstbehalt ändern oder die eine Änderung des Leistungsumfanges erfahren, können innert 30 Tagen seit Eintreffen der Änderungsmitteilung auf das Datum der Änderung gekündigt werden.