Menschliches Leben schützen. Seit 1989.
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PRO LIFE schenkt ihren Mitgliedern zur Geburt ein Geschenk
von CHF 100.- bis zu CHF 400.-

 

 
Wenn die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 6 Monaten im Kollektivvertrag PRO LIFE bei einem der Versicherungspartner grundversichert ist und auch das Kindlein ab Geburt (vor- oder nachgeburtlich) über PRO LIFE grundversichert wird. Massgebend ist der Versicherungsbeginn der Grundversicherung der Mutter. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung des Geburtengeschenks von CHF 400.-.

Falls die obengenannten Voraussetzungen aufgrund der Versicherungsdauer nicht erfüllt werden, aber sich die Mutter auf den nächstmöglichen Termin über PRO LIFE grundversichert, wird ein Geburtsgeschenk von CHF 100.- ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt frühestens am dem Zeitpunkt, an welchem die Grundversicherungen von Mutter und Kind im Kollektivvertrag PRO LIFE bei einem der Versicherungspartner in Kraft sind.

 

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Ergänzungsbeiträge

PRO LIFE unterstützt seine Mitglieder aus eigenen Mitteln mit freiwilligen Ergänzungs-beiträgen, welche die Leistungen des jeweiligen Versicherungspartners optimal ergänzen!

Vorgeburtliche Anmeldung

Mehr Zeit für Ihr Kind

Damit Sie die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes so entspannt wie möglich gestalten können, empfehlen wir Ihnen, Ihr Baby vorgeburtlich und
noch ohne Gesundheitsprüfung anzumelden!
 
Zusätzlich schenken wir Ihrem Kind gleich noch 1 Jahr lang die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO.

Geburtsmeldung

Melden Sie die Geburt Ihres Kindes bitte direkt bei  
PRO LIFE.

Die Abrechnung des Geburtengeldes klappt so reibungslos. Zudem freuen wir uns über jede Geburtsmeldung per Post oder Telefon.

PRO LIFE Hauptsitz
Schanzenstrasse 1
Postfach
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Telefon: 0848 870 870
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