CHF 100.- bis 400.- Geburtengeld
PRO LIFE schenkt ihren Mitgliedern zur Geburt ein Geschenk
von CHF 100.- bis zu CHF 400.-
Wenn die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 6 Monaten im Kollektivvertrag PRO LIFE bei einem der Versicherungspartner grundversichert ist und auch das Kindlein ab Geburt (vor- oder nachgeburtlich) über PRO LIFE grundversichert wird. Massgebend ist der Versicherungsbeginn der Grundversicherung der Mutter. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung des Geburtengeschenks von CHF 400.-.
Falls die obengenannten Voraussetzungen aufgrund der Versicherungsdauer nicht erfüllt werden, aber sich die Mutter auf den nächstmöglichen Termin über PRO LIFE grundversichert, wird ein Geburtsgeschenk von CHF 100.- ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt frühestens am dem Zeitpunkt, an welchem die Grundversicherungen von Mutter und Kind im Kollektivvertrag PRO LIFE bei einem der Versicherungspartner in Kraft sind.

