Zahnarztkosten von Kindern
Bis zum 20. Geburtstag übernimmt PRO LIFE zusätzlich zu den Leistungen der Versicherungspartner
(75% max. CHF 10'000.-/Kalenderjahr) weitere 15% für Zahnstellungskorrekturen. Damit sind kiefer-
orthopädische Behandlungen optimal zu 90% versichert.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Zusatzversicherung TOP oder COMPLETA in Verbindung mit der obligatorischen Grundversicherung (BASIS) im Kollektivvertrag PRO LIFE bei einem der Versicherungspartner.
Für Beiträge der PRO LIFE an Zahnstellungskorrekturen (gemeint sind kieferorthopädische Behandlungen)
gilt eine Karenzfrist von einem Jahr ab Beginn der Vereinsmitgliedschaft, d.h. die Beiträge werden für Behandlungen ab dem 13. Mitgliedschaftsmonat ausgerichtet. Diese Karenzfrist gilt ausdrücklich nicht für Beiträge der PRO LIFE an alle anderen Zahnbehandlungen.
Besondere Versicherungsbedingungen von Seiten der Versicherungspartner der PRO LIFE haben keinen Einfluss auf die Ausrichtung der freiwilligen Beiträge an Zahnarztkosten von PRO LIFE. Diese werden in jedem Fall ausgerichtet, sofern die obengenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis zum 18. Geburtstag übernimmt PRO LIFE 75% der Kosten von Zahnbehandlungen ohne betragliche Limite.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Zusatzversicherung TOP oder COMPLTEA in Verbindung mit der obligatorischen Grundversicherung (BASIS) im Kollektivvertrag PRO LIFE bei einem der Versicherungspartner.
Folgende Leistungen sind in jedem Fall von diesen Beiträgen ausgenommen:
Brücken, Kronen, Implantate (ausgenommen Gaumenimplantate)
Medikamente
Narkose (ausgenommen Lachgas)
Prophylaxematerial
Spitalkosten
versäumte Sitzungen
Zahnbleichen (Bleeching) und Zahnschmuck
Zahnunfall (wird aus der Grundversicherung nach KVG bezahlt)


