Freiwilliger Verzicht auf die Finanzierung von Abtreibungen
Auf Abtreibungen verzichten
1989 wurde in Bern der Verein PRO LIFE (deutsch: für das Leben) gegründet. Seitdem gibt es eine Krankenversicherungslösung, die den Schutz des menschlichen Lebens fördert, indem ein Zeichen gegen die Finanzierung von Abtreibungen gesetzt wird.
Jedes Mitglied verzichtet mit seinem Beitritt auf die Durchführung einer Abtreibung bzw.
drängt keine Angehörige zur Abtreibung.
Gegenüber PRO LIFE verzichtet jedes Mitglied aus Gewissensgründen auf die Finanzierung der Abtreibung
Wussten Sie, dass Sie mit jedem Franken Ihrer Krankenkassen-Prämie die Tötung ungeborener Kinder
direkt unterstützen? Denn das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, die Abtreibungskosten aus der
Grundversicherung zu bezahlen.
Bei PRO LIFE verzichten alle Mitglieder auf diese "Pflichtleistung". Dass dies erlaubt ist, hat der Bundesrat am 24. Mai 2006 im Nationalrat bestätigt: „Es ist möglich, auf gesetzliche Leistungen zu verzichten.“ Unterstützung kam auch vom Bundesgericht. Am 9. Januar 2006 hat das Bundesgericht einstimmig PRO LIFE recht gegeben, seine Mitglieder kollektiv gegenüber dem Versicherungsträger zur Durchsetzung des Vereinszwecks zu vertreten.
Der Vereinszweck betrifft eben den Verzicht auf die Abtreibung.
Jedes Jahr mindestens 25 Millionen für Abtreibungen
Die direkten Kosten für Abtreibungen in der Schweiz werden auf 25 Millionen Franken geschätzt. Eine Abtreibung kostet zwischen CHF 1'000 (ambulant) und CHF 4'000 (Spital) Franken, im Durchschnitt also CH 2'500 Franken.
Multipliziert mit den gemeldeten 10'000 Fällen ergibt das 25 Millionen Franken. Fachärzte in der Schweiz und Kassenverbände rechnen aber mit einer bedeutenden Zahl nicht gemeldeter Fälle. Man muss wohl mindestens mit weiteren 10‘000 getöteten Ungeborenen* rechnen. Die direkten Kosten dürften also rund 50 Millionen Franken betragen.
*Pro Life ist im Besitz von Schätzungen über die Anzahl Abtreibungen in der Schweiz, die von einem Vertrauensarzt, einer Spitalorganisation und einer Professorin für Gynäkologie, die übereinstimmend von ca. 50‘000 Abtreibungen im Jahr ausgehen.
Folgekosten noch höher!
Für die meisten Frauen hat eine Abtreibung Folgen, die oftmals eine jahrelange Behandlung* erfordern. Auch diese Kosten müssen die Krankenkassen übernehmen. Die Folgekosten werden auf sechsstellige Beträge geschätzt. Diese Kosten tragen zu den ständig steigenden Prämien bei und müssen erst noch von allen Versicherten mitbezahlt werden.
*Es geht hier um psychische Leiden (Depressionen, Suizid, Aggression gegen den Kindsvater, Persönlichkeitsstörungen, Organneurosen, Alpträume) und Unfruchtbarkeitsbehandlungen, usw.
Die Not getäuschter Frauen
Krankenkassen mit guter Übersicht erleben die Not der jungen Frauen oft hautnah mit, wenn eine Betroffene plötzlich regelmässig Rechnungen schickt. Die Nachprüfung zeigt schnell, dass vor der Dauerbehandlung eine Abtreibung stand.
Fristenlösung – eine Katastrophe
Ein Nationalrat stellte 2002 fest, dass die „Fristenlösung“ eigentlich eine „Lösung ohne Frist“ sei. In der Tat: Seither kann in den ersten 14 Wochen ohne Angabe von Gründen jedes Ungeborene abgetrieben werden. Danach wird bis zur Geburt getötet, wenn es medizinisch irgendwie begründet werden kann.
Diese „medizinische Begründung“ (auch Indikation genannt) wurde schon früher beliebig weit ausgelegt, obwohl sie nur für wenige echte Notlagen gedacht war. Prof. Dr. med. Ernst Hochuli (Universität Zürich/Triemli-Spital) sagte damals an einer Konferenz vor Gynäkologen: „Wenn wir ehrlich sind, so müssen wir doch zugeben, dass es eine medizinische Indikation für die Abtreibung gar nicht gibt.“
Auch nach Vergewaltigungen ist eine Abtreibung keine Lösung. Schweizer Ärzte haben in Südafrika festgestellt, dass vergewaltigte Frauen oft unter Schock stehen. Wird dann abgetrieben, kommt es zu einem weiteren Schock, dem nicht selten der Suizid folgt.
Die Abgabe von Anti-Nidationsmitteln (Frühabtreibung oder Pille danach) und des bekannten Tötungsmittels
RU 486 haben die Abtreibung zu einem Mittel der Geburtenregelung werden lassen – mit traurigen Konsequenzen
für die Gesundheit vieler Frauen.
Während 20 Jahren hat PRO LIFE einiges erreicht. Mindestens eine Million Stimmberechtigte in der Schweiz sind
gegen Abtreibungen, wie Abstimmungen belegen, an denen PRO LIFE mitwirkte. 50‘000 Personen haben sich PRO LIFE angeschlossen. Ihr Wille, das menschliche Leben von Anfang bis zum natürlichen Tod zu schützen, zeigte Wirkung.
Noch werden Abtreibungen zumeist aus der Grundversicherung bezahlt. Doch man kann freiwillig darauf verzichten,
wie der Bundesrat am 24. Mai 2006 bestätigte. PRO LIFE versichert Personen, die diesen Verzicht leisten und setzt
sich dafür ein, dass dies in der Grundversicherung durchsetzbar ist. Unsere Partner respektieren den Verzicht des Mitglieds.
Nein zur Behandlung von Heroin-Süchtigen mit Heroin
PRO LIFE-Mitglieder haben an der Hauptversammlung vom 8. Juni 2001 einstimmig den Verzicht auf die Bezahlung von Heroin für angeblich Schwerstsüchtige beschlossen. Diese Form von „Jugend-Euthanasie“ wollen PRO LIFE-Mitglieder nicht mittragen. Vorbehalten bleibt die Abgabe von bestimmten Opiaten (wie Morphium) bei Krebserkrankungen und schwer schmerzhaften Leiden zum Zweck der Schmerzmilderung.
Schutz des Lebens vor Euthanasie
Alte Menschen stehen heute vielfach unter einem Zwang, die Behandlungen vorzeitig einzustellen.
PRO LIFE bemüht sich daher, Kostenspar-Aktionen zu Lasten der Kranken, seien es nun junge oder ältere Personen, möglichst zu begrenzen. Leider werden Familien zunehmend bedrängt, die Versorgung eines bewusstlosen Unfallopfers bzw. kranken Angehörigen rasch abzustellen und so den Tod zu akzeptieren. Obwohl Erfahrungen gezeigt haben, dass Patienten nach Monaten aus dem Koma aufwachen können.
PRO LIFE unterstützt alle Bestrebungen gegen die Euthanasie.

