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Kundendienst PRO LIFE | Rabatte Kinderprämien| 27. Juli 2018

Wer mehr als zwei Kinder im Familienvertrag bei derselben Krankenkasse grundversichert, profitiert von zusätzlichen Reduktionen auf Selbstbehalt und Franchise. Was bedeutet das?

Doch zuerst, was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt den Versicherungsgesellschaften vor, welche Franchisen sie anbieten dürfen. Krankenkassen ist erlaubt, bei Kindern eine Franchise zwischen CHF 0.– (ordentliche Jahresfranchise) und CHF 600.– (wählbare Jahresfranchisen) anzubieten. Jede Kasse ist frei, welche Franchisen sie, abgesehen von der ordentlichen Jahresfranchise, anbietet.

Die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalts finden Sie hier.

Wer mehr als zwei Kinder im Familienvertrag bei derselben Krankenkasse grundversichert, profitiert von zusätzlichen Reduktionen auf Selbstbehalt und Franchise. Zusätzlich gewährt die Helsana-Gruppe ab dem 3. Kind 60% Rabatt auf dem KVG und der Familienverein PRO LIFE übernimmt die KVG-Prämie ab dem 5. Kind.

Wenn im Familienvertrag mehr als ein Kind bei derselben Krankenkasse (mit oder ohne Sparmodell) grundversichert  ist, gewähren alle Krankenkassen die gesetzlich vorgeschriebenen Reduktionen auf Franchise und Selbstbehalt.

Konkret sehen die Rabatte wie folgt aus

Wer mehr als zwei Kinder im Familienvertrag bei derselben Krankenkasse grundversichert, profitiert von zusätzlichen Reduktionen auf Selbstbehalt und Franchise. Wie die Rabatte aussehen, zeigen wir Ihnen anhand mehrer Beispiele auf. Der Tabelle können Sie die jährliche Höchstbeteilung für die Kinder entnehmen.
Anzahl Kind(er)FranchisehöheJährliche MaximalfranchiseJährlicher MaximalselbstbehaltJährliche Höchstbeteiligung für alle Kinder im Haushalt
1CHF 0.–CHF 0.–CHF 350.–CHF 350.–
1CHF 500.–CHF 500.–CHF 350.–CHF 850.–
2CHF 0.–CHF 0.–CHF 700.–CHF 700.–
2CHF 500.–CHF 1’000.–CHF 700.–CHF 1’700.–
3 und mehr
CHF 0.–
  
CHF 1'000.–*
3 und mehr
CHF 500.–
  
CHF 1'700.–*
3 und mehrCHF 0.– und CHF 500.– (gemischt)  
CHF 1'500.–*

*Jährliche Höchstbeteiligung nach Art. 93.3 KVV

Zusätzliche Rabatte

Noch mehr Sparpotential für Familien mit mindestens drei Kindern besteht in der Helsana-Gruppe. Das folgende Rechenbeispiel basiert auf folgenden Daten:

Kind 1: Jahrgang 2004 – Junge, Kind 2: Jahrgang 2006 – Mädchen, Kind 3:  Jahrgang 2008 – Junge

Wohnhaft in der Stadt Bern

BeneFit PLUS Telemed, Franchise CHF 0.– mit Unfalleinschluss

Gewählter Krankenversicherer: Progrès

Umweltabgabe von CHF 7.40 pro Person berücksichtigt

Wenn Sie Ihre Kinder alle über die Helsana-Gruppe grundversichern, profitieren Sie von einem grosszügigen Rabatt von 60% auf der KVG-Prämie ab dem 3. Kind. Wie die Zahlen konkret aussehen, können Sie unserem Prämienbeispiel für 1, 2 und 3 Kinder entnehmen. Die Totalprämie entnehmen Sie bitte der Tabelle.
PersonPrämie 1Prämie 2Prämie 3Totalprämie
Kind 1CHF 105.30   
Kind 2 CHF 105.30  
Kind 3  CHF 37.70CHF 248.30

Stand Mai 2018

Ab dem dritten Kind profitieren Sie somit von einer Prämienreduktion von rund 60% auf der Grundversicherung bei Progrès und Helsana. Ein Vergleich lohnt sich!

Familienfreundliche Rabatte

Sie haben mehr als vier Kinder und sind auf der Suche nach Sparpotential? Der Familienverein PRO LIFE übernimmt für jedes weitere Kind, welches noch über kein eigenes Einkommen verfügt und im Familienhaushalt lebt die Grundversicherungsprämie*.

Zusätzlicher Anreiz bieten die familienfreundlichen Leistungen des Vereins wie Rabatte auf Versicherungsprodukte, Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrektur, Geburten- und Adoptionsgeld und Gutscheine für Gratiseintritte und Rabatte  für Schweizer Ausflugsziele, Produkte, Kurse und Übernachtungsmöglichkeiten.


Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).

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