Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version September 2025 © PRO LIFE
1. Anwendungsbereich
Der im Handelsregister eingetragene Verein PRO LIFE mit Sitz in Bern (nachfolgend PRO LIFE genannt) erbringt über die Webseite www.prolife.ch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vereinsmitgliedschaft. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen PRO LIFE und seinen Mitgliedern (nachfolgend „Mitglieder“) genannt, in Ergänzung zu seinen Vereinsstatuten.
2. Geltungsbereich/Vertragsverhältnis
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der PRO LIFE-Plattform sowie für die Tätigkeit des Vereins PRO LIFE im Rahmen der Beratung und des Engagements zum Schutz und zur Erhaltung menschlichen Lebens sowie für die Abwicklung der freiwilligen Ergänzungsbeiträge im Zusammenhang mit der im Auftrag von PRO LIFE durch die PRO VITA AG angebotenen und verwalteten Krankenkassenlösung PRO LIFE.
Der Verein PRO LIFE erbringt keine Versicherungsvermittlung im Sinne der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Eine Versicherungsvermittlung im Sinne von Art. 40a ff. VAG findet nicht statt. Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit sowie sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Krankenkassenlösung PRO LIFE erfolgen ausschließlich durch die PRO VITA AG als autorisierter Dienstleistungspartner.
Die PRO LIFE-Plattform informiert über das Vereinsgeschehen und über die Krankenkassenlösung PRO LIFE und ermöglicht interessierten Personen, über Aktionen und Formulare via PRO LIFE mit der PRO VITA AG in Kontakt zu treten. Mit dem Absenden eines solchen Formulars erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, dass PRO LIFE die Anfrage an die PRO VITA AG weiterleitet. Eine rechtliche Beziehung in versicherungsrechtlichen Belangen entsteht zwischen dem Benutzer und der PRO VITA AG in Verbindung mit der Zugehörigkeit zu den Kollektivverträgen, die PRO LIFE mit verschiedenen Krankenversicherern unterhält.
Die AGB gelten als akzeptiert, sobald der Benutzer ein Formular auf der PRO LIFE-Plattform ausfüllt und absendet.
Bei Mitgliedschaften minderjährigen Personen, sind die Erziehungsberechtigten stellvertretend zur Kontaktaufnahme in Vertretung verpflichtet und berechtigt. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, bei der stellvertretenden Nutzung der PRO LIFE-Plattform die vorliegenden AGB vollumfänglich einzuhalten. Dies gilt ebenfalls für bevollmächtigte Stellen wie Sozialdienste oder Beistandschaften.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnadresse/Domizil in der Schweiz oder mit einer Entsendung ins Ausland über einen Schweizer Arbeitgeber.
3. Pflichten der Benutzer
3.1. Allgemein
Die Mitglieder verpflichten sich, PRO LIFE alle Angaben, die für die Abwicklung der freiwilligen Ergänzungsbeiträge und die Mitgliedschaft relevant sind, vollständig und wahrheitsgetreu mitzuteilen und die dafür erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Informationen, die die Versicherungsdeckung und die Krankenkassenlösung betreffen, werden der Dienstleistungspartnerin PRO VITA AG zur Verfügung gestellt.
3.2 Mitgliedschaften
Die Mitgliedschaft im Verein PRO LIFE ist die Grundvoraussetzung für den Erhalt von freiwilligen Ergänzungsbeiträgen im Rahmen der Krankenkassenlösung PRO LIFE. Es bestehen zwei Arten von Mitgliedschaft:
Mitgliedschaft mit Beitritt zu den Kollektivverträgen der Krankenkassenlösung PRO LIFE
Diese Mitgliedschaft berechtigt zum Bezug freiwilliger Ergänzungsbeiträge, sofern alle geltenden Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind.Mitgliedschaft ohne Beitritt zum Kollektivvertrag
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf freiwillige Ergänzungsbeiträge. Diese Mitgliedschaft dient der ideellen Unterstützung der Vereinsziele und berechtigt zum Bezug von Dienstleistungen, die der Verein PRO LIFE erbringt.
3.3. Kosten, Kündigung und Ausschluss
Bei einer Mitgliedschaft fällt für das jeweils laufende Kalenderjahr ein Jahresbeitrag an. Es gelten die Konditionen, die der Zentralvorstand beschließt und auf der PRO LIFE-Plattform veröffentlicht werden.
Die Regelungen zum Vereinsausschluss sowie zur Kündigung der Vereinsmitgliedschaft sind in den Vereinsstatuten geregelt.
Die Kündigungsmöglichkeiten der Versicherungsdeckung im Rahmen der Kollektivverträge der Krankenkassenlösung PRO LIFE richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Versicherungsträgers und nach den, bei Vertragsabschluss akzeptierten Versicherungsbedingungen und stehen nicht in Verbindung mit der Kündigungsregeln der Mitgliedschaft.
4. Dienstleistungen und Konditionen
4.1. Freiwillige Ergänzungsbeiträge
Im Sinne des Vereinszwecks erbringt PRO LIFE freiwillige Ergänzungsbeiträge im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten. Diese Ergänzungsbeiträge setzen eine bestehende Mitgliedschaft in einem Kollektivvertrag der Krankenkassenlösung PRO LIFE voraus. Die Ausrichtung der Ergänzungsbeiträge erfolgt bei Erfüllen der jeweils gültigen Bedingungen und Voraussetzungen zum Erhalt der freiwilligen Ergänzungsbeiträge. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Ergänzungsbeiträge können sich jederzeit ändern. PRO LIFE entscheidet nach freiem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mitteln über die Ausrichtung von Ergänzungsbeiträgen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der freiwilligen Ergänzungsbeiträge in Form von Zahnleistungen, Geburtengeld, Adoptionsgeld, Grossfamilienrabatte, etc. können hier eingesehen werden. Ein genereller Anspruch besteht nicht.
4.1.1 Generell gilt
Die, vom Verein PRO LIFE ausgerichteten freiwilligen Ergänzungsbeiträge sind keine Versicherungsleistungen und dürfen nicht mit den Leistungen der Krankenkassenpartner im Rahmen der Krankenkassenlösung PRO LIFE verwechselt werden. Alle Beiträge werden freiwillig erbracht im Sinne des Vereinszwecks gestützt auf die jeweils gültigen Statuten.
Alle freiwilligen Ergänzungsbeiträge werden nur bei bestehender Mitgliedschaft ausbezahlt. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt der Behandlung oder des Ereignisses (Geburt oder Adoption, Prämienjahr).
Rückerstattungsgesuche müssen innerhalb von zwei Jahren ab dem Behandlungsdatum oder Ereignisdatum eingereicht werden. Gesuche, deren Behandlungsdatum oder Ereignisdatum länger als zwei Kalenderjahre zurückliegen, können nicht mehr bearbeitet werden. Unvollständig oder verspätet eingereichte Gesuche können ohne weitere Bearbeitung/Prüfung abgelehnt werden.
Noch nicht bezahlte Mitgliederbeiträge können an die Auszahlungen angerechnet, resp. direkt mit diesen verrechnet werden.
4.2. Vergünstigung auf Versicherungsprodukte im Kollektivvertrag
Im Rahmen der Kollektivverträge der Krankenkassenlösung PRO LIFE können Mitglieder, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, von Rabatten und Vergünstigungen auf Zusatzversicherungsprodukte profitieren.
Diese Vorteile stehen ausschließlich Mitgliedern offen, die einem der Kollektivverträge der Krankenkassenlösung PRO LIFE angeschlossen sind. Die Höhe und Verfügbarkeit solcher Rabatte hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von gesetzlichen Vorgaben, aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der wirtschaftlichen Entwicklung des Kollektivs und werden durch die Krankenkassenpartner jährlich neu festgelegt. Es besteht kein genereller Anspruch auf bestimmte Rabatte oder Vergünstigungen.
5. Verfügbarkeit der PRO LIFE-Plattform
Die Benutzer anerkennen, dass eine 100%-ige Verfügbarkeit der PRO LIFE-Plattform technisch nicht garantiert ist. PRO LIFE und seine Dienstleistungspartner bemühen sich jedoch, die PRO LIFE-Plattform möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von PRO LIFE liegen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Leistungen von PRO LIFE führen. Entsprechend wird sämtliche Gewährleistung und Haftung von PRO LIFE im Zusammenhang mit der Nutzung der PRO LIFE-Plattform wegbedungen.
Die Benutzer anerkennen insbesondere, dass sie selbst für die Archivierung der auf der PRO LIFE-Plattform gespeicherten Inhalte verantwortlich sind und Inhalte auf der PRO LIFE-Plattform durch PRO LIFE ohne Vorankündigung nach freiem Ermessen von PRO LIFE gelöscht werden können.
6. Systemintegrität und Störung der PRO LIFE-Plattform
Die Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass für alle Benutzer der PRO LIFE-Plattform folgende Regeln gelten:
Benutzer dürfen keine Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der PRO LIFE-Plattform verwenden oder sonstige Handlungen vornehmen, die das Funktionieren der PRO LIFE-Plattform stören können.
Benutzer dürfen keine Handlungen vornehmen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur der PRO LIFE-Plattform zur Folge haben können.
Benutzer dürfen keine von PRO LIFE generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die PRO LIFE-Plattform eingreifen.
Benutzer dürfen keine Inhalte auf der PROLIFE-Plattform publizieren oder über die PROLIFE-Plattform verbreiten, die gegen geltendes Recht, diese AGB oder gegen Rechte Dritter verstoßen.
7. Sanktionen
PRO LIFE kann nach eigenem freiem Ermessen folgende Maßnahmen ergreifen, wenn PRO LIFE der Ansicht ist, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt, oder wenn PRO LIFE die Ergreifung dieser Maßnahmen aus anderen berechtigten Interessen für notwendig erachtet:
Wenn ein Mitglied andere Mitglieder oder PRO LIFE selbst schädigt, insbesondere Leistungen von PRO LIFE missbraucht;
wiederholt diese AGB oder Vorgaben von PRO LIFE missachtet;
ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt PRO LIFE die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds und der PRO LIFE-Community. Der Rechtsweg gegen eine Maßnahme ist, auch im Falle eines endgültigen Ausschlusses aus PRO LIFE, ausgeschlossen.
8. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der PRO LIFE-Plattform und deren Inhalte stehen entweder im Eigentum von PRO LIFE oder wurden von Dritten an PRO LIFE lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschließlich PRO LIFE bzw. den Lizenzgebern von PRO LIFE zu. Diese Inhalte dürfen von den Benutzern nur im Zusammenhang mit der Nutzung der PRO LIFE-Plattform verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von PRO LIFE im Übrigen weder heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.
9. Datenschutz und Kommunikation
PRO LIFE verpflichtet sich, in Bezug auf die von PRO LIFE im Rahmen der Nutzung der PRO LIFE-Plattform erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die Datenschutzerklärung von PRO LIFE. Eine Datenbearbeitung kann auch durch externe Auftragsgeber im In- und Ausland erfolgen, sofern ein gleichwertiger Datenschutz gewährleistet ist.
Mitglieder können dem Verein Unterlagen über digitale Kommunikationsmittel wie WhatsApp oder E-Mail zustellen. PRO LIFE weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nutzung solcher Dienste Risiken im Bereich der Datensicherheit bestehen können (z.B. unverschlüsselte Übertragung, Zugriff durch Dritte), welche außerhalb des Einflussbereichs des Vereins liegen. Die Nutzung dieser Kanäle erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung des Absenders.
10. Haftung und Schadloshaltung
Soweit gesetzlich zulässig, schließt PRO LIFE jegliche Haftung auch im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Betrieb der PRO LIFE-Plattform aus. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Insbesondere übernimmt PRO LIFE keine Haftung für:
die Nicht-Verfügbarkeit oder Störung des Systems oder einzelner Funktionen,
die Veröffentlichung, Veränderung oder Löschung von Daten,
die tatsächliche Identität von Benutzerinnen und Benutzern.
Schadensersatzansprüche in diesen Fällen sind ausgeschlossen.
Die Nutzer der PRO LIFE-Plattform verpflichten sich, PRO LIFE schadlos zu halten, falls durch ihre Handlungen Ansprüche Dritter (einschließlich anderer Nutzer) gegen PRO LIFE geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere bei der unrechtmäßigen Verwendung oder Verbreitung von Inhalten, die gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder andere Rechte Dritter verstoßen.
In solchen Fällen übernimmt der betreffende Nutzer die PRO LIFE entstehenden Kosten, einschließlich angemessener Kosten für rechtliche Vertretung.
Darüberhinausgehende gesetzliche Rechte von PRO LIFE, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
11. Links
PRO LIFE übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für Inhalte und Betrieb oder für etwaige Schäden oder Verluste, die sich aus dem Zugriff auf die Websites Dritter oder anderer Websites, die auf diese Plattform verlinken, ergeben. PRO LIFE überprüft oder überwacht diese Links nicht. Einige Websites befinden sich möglicherweise nicht in der Schweiz und unterliegen anderen Regelungen und Bestimmungen.
12. Änderungen der AGB und des Angebots von PRO LIFE
Änderungen dieser AGB sowie des Angebots von PRO LIFE (einzelne Dienste oder Funktionalitäten der PRO LIFE-Plattform) kann PRO LIFE jederzeit und nach freiem Ermessen vornehmen. Änderungen werden den Benutzern vor deren Inkrafttreten angezeigt. Änderungen werden auf der PRO LIFE-Plattform publiziert und treten mit Publikation in Kraft.
Die AGB bilden integraler Vertragsbestandteil. Es gelten jeweils die aktuellen AGB gemäss Plattform von PRO LIFE (www.prolife.ch). PRO LIFE behält sich ausdrücklich vor, die AGB jederzeit ändern zu können.
13. Schlussbestimmungen
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Es entspricht dem Willen der Parteien, selbständig zu bleiben, und diese AGB sollen nicht zu einer einfachen Gesellschaft oder einer anderen gesellschaftsähnlichen Verbindung zwischen den Benutzern und PRO LIFE oder den Benutzern untereinander führen.
Auf das Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist ausschliesslich am Sitz von PRO LIFE, wobei PRO LIFE berechtigt ist, einen Benutzer auch an seinem Domizil zu belangen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
AGB PRO LIFE Version 01.09.2025