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Kundendienst PRO LIFE | Unfalldeckung | 17. August 2020

Der Lehrvertrag ist unterschrieben und in Kürze starten die ehemaligen Schülerinnen und Schüler in den Berufsalltag. Streckenabos, Berufskleider, Unterrichtsmaterial für die Berufsschule und vieles mehr muss noch organisiert werden.

Kann ich die Unfallversicherung in der Grundversicherung KVG ausschliessen, wenn ich eine Ausbildung beginne? Lernende und Wiedereinsteigerinnen sind, falls sie mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, über die Arbeit versichert gegen Unfall. Wie kann ich die Unfalldeckung ausschliessen?

Auszubildende sind über ihren Arbeitgeber unfallversichert. (Themenbild)


Mit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ändert sich auch die benötigte Versicherungsdeckung in der Krankenkasse. Neu sind die Jugendlichen über ihren Arbeitgeber automatisch unfallversichert. Dies bedeutet, dass die Unfalldeckung in der Grundversicherung gestrichen werden kann. Eine willkommene Entlastung für das Familienbudget!

Wie gehe ich vor?

Das Vorgehen ist denkbar einfach. Melden Sie bei uns per Mail. Wir leiten die gewünschte Deckungsmutation weiter an die Krankenkasse. Sobald die Krankenkasse den Ausschluss verarbeitet hat, werden Sie auch eine neue Police für die versicherte Person sowie eine nach unten angepasste Prämienrechnung erhalten.

Aufnahme Teilzeitbeschäftigung

Dies betrifft übrigens nicht nur die zukünftigen Lernenden sondern z. B. auch all jene, die eine Teilzeittätigkeit aufnehmen. Wer mehr als durchschnittlich 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist ebenfalls unfallversichert. Auch in diesem Fall kann die Versicherungsdeckung aus der Grundversicherung gestrichen werden. Bei Unsicherheiten einfach die Lohnabrechnung zur Hand nehmen. Dort finden Sie den Abzug «NBU» oder einfach beim Arbeitgeber nachfragen.

Unfalldeckung in den Zusatzversicherungen

Im Gegensatz zur Grundversicherung sollte die Unfalldeckung aus den abgeschlossenen Zusatzversicherungen nicht gestrichen werden. Der erneute Einschluss der Unfalldeckung bedeutet versicherungstechnisch eine Höherversicherung und kann meist nur mit dem Ausfüllen einer Gesundheitsdeklaration eingeschlossen werden. Hier hat die Krankenkasse jedoch die Möglichkeit, diesen Einschluss abzulehnen.

Achtung

Die Kostenersparnis für den Ausschluss der Unfalldeckung in den Zusatzversicherungen ist meist relativ gering und nicht zu empfehlen. Spätestens bei der Pensionierung kommen diese zum Tragen, da in der Regel die Unfalldeckung nur noch in der Grundversicherung problemlos eingeschlossen werden kann.

Wozu brauche ich eine Unfalldeckung in den Zusatzversicherungen?

Die Versicherungsdeckung via Suva oder UVG entspricht den Leistungen, welche aus der Grundversicherung übernommen werden. Wird z. B. ein Spitalaufenthalt aufgrund eines Unfalles nötig, zahlt die Unfallversicherung die Kosten für einen Aufenthalt auf der allgemeinen Spitalabteilung. Wer privat über eine Deckung «Halbprivat» oder sogar «Privat» verfügt, kann sich auf die entsprechende Abteilung verlegen lassen und den gewünschten Komfort geniessen. Die Zusatzkosten werden dann von der entsprechenden Zusatzversicherung bei der Krankenkasse getragen. Wer jedoch die Unfalldeckung in den Zusatzversicherungen gestrichen hat, bezahlt die Mehrkosten selbst.


Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).


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