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Kundendienst PRO LIFE | vorgeburtliche Anmeldung | 26. September 2018

Oder warum es wichtig ist, dass Sie Ihr Kind bereits vor seiner Geburt versichern.

Schwanger! Vergessen Sie nicht, Ihr Kind bei der Krankenkasse anzumelden. Eine Anmeldung vor der eigentlichen Geburt ist von Vorteil. Sie müssen keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und können die gewünschten Zusatzversicherungen für Ihr Kind einfach und unkompliziert abschliessen. Offerte anfordern!

Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben:
die Sterne der Nacht,
die Blumen des Tages
und die Augen der Kinder.
Dante Alighieri

Bis zum errechneten Geburtstermin dauert es noch eine gefühlte Ewigkeit. Die Morgenübelkeit, falls Sie davon betroffen waren, ist endlich vorbei und die angenehmste Zeit der Schwangerschaft beginnt. Sie sind voller Energie und Tatendrang! Geniessen Sie die Zeit in vollen Zügen und lassen Sie es sich gut gehen!


Spätestens ab dem 6. Monat sollten Sie sich Gedanken machen, wie und wo Sie Ihr Kind versichern möchten. Was spricht dafür, Ihr Kind vor der Geburt anzumelden?

Anmeldung ohne Gesundheitsfragebogen
Haben Sie gewusst, dass Sie Ihr Kind nur vor der Geburt ohne grösseren administrativen Aufwand anmelden können? Geht die Anmeldung vergessen, sind Sie gezwungen, nach der Geburt einen detaillierten Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Sollte Ihr Kind nicht ganz gesund sein, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Krankenkasse den Abschluss der Zusatzversicherung ablehnt. Eine Aufnahmepflicht besteht lediglich in der Grundversicherung.

Stress vermeiden während der Schwangerschaft
Wir alle neigen dazu, unangenehme Dinge auf die lange Bank zu schieben. Sei dies die Steuererklärung, die wir ausfüllen müssten, eine Einladung, die wir nicht hätten annehmen sollen oder der Entscheid, wo und wie wir eine Versicherung abschliessen möchten. Auch wenn wir vordergründig nicht daran denken, latent lauert der Gedanke daran immer im Hinterkopf. Dies kann Stress für Sie und Ihr Kind bedeuten. Gehen Sie es an und lassen Sie sich beraten. Fordern Sie Offerten an und vergleichen Sie diese.

Risiko Frühgeburt
Als Frühgeburten bezeichnet man Kinder, die vor der 38. Schwangerschaftswoche auf die Welt kamen. Bei den meisten Krankenkassen ist in dem Fall der Einschluss der gewünschten Zusatzversicherungen erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren möglich. Vorausgesetzt, Ihr Kind leidet unter keinerlei gesundheitlichen Problemen.

Sie haben vergessen, Ihr Kind vor der Geburt bei der Krankenkasse anzumelden? In dem Fall haben Sie maximal drei Monate Zeit, eine Versicherung abzuschliessen. Die Prämien bezahlen Sie rückwirkend ab Geburt.


Unser Rat: Schieben Sie die Anmeldung nicht auf die lange Bank. In den letzten Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kommt viel auf Sie zu.

Gerne unterstützen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Kundendienst bei der Suche nach der optimalen Versicherungsdeckung für Ihr Kind. Nutzen Sie den Service und überlassen Sie den Versicherungsschutz Ihres Kindes nicht dem Zufall.

Grundversicherung (KVG)

Sie bevorzugen die freie Arztwahl? Dann entscheiden Sie sich für eine Basis ohne Sparmodell. Ihnen ist wichtig, Ihren gewählten Kinderarzt als erste, kompetente Ansprechperson zu konsultieren? Sie sind unsicher und möchten ohne zusätzliche Kosten rund um die Uhr eine medizinische Fachperson kontaktieren? Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Krankenpflege-Zusatzversicherungen (VVG)

Sie schwören auf alternative Heilmittel und Behandlungen? Ihnen schwebt eher ein gesunder Mix aus schul- und komplementärmedizinischen Behandlungen vor? Reisen ist Ihre grosse Leidenschaft und dieser möchten Sie nach der Geburt, zusammen mit Ihrem Kind, frönen? In der heutigen Zeit ist eine umfassende Rechtschutzversicherung ein Muss. Wer bezahlt, wenn Ihr Kind notfallmässig mit einer Ambulanz ins nächste Spital transportiert wird? Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Deckungen nach.

Spital-Zusatzversicherungen (VVG)

Einbett- oder Mehrbettzimmer? In der ganzen Schweiz oder im Regionalspital? Behandlung durch den Chef- oder anwesenden Stationsarzt? Schwierige Entscheidung! Zudem sind bei einigen Krankenkassen nicht alle der aufgezählten Optionen vor der Geburt abschliessbar. Mehr dazu finden Sie hier.

Kapitalversicherungen (VVG)

Ein Thema, dem sich niemand gerne stellt! Gehen wir davon aus, dass wir alle gesund sind und es auch so bleibt! Warum der Abschluss der Zusatzversicherungen PREVEA Unfall und PREVEA Krankheit Sinn macht, erklärt Ihnen gerne eine Spezialistin oder ein Spezialist aus unserem Team Kundendienst. Stellen Sie Ihre Fragen einfach und unkompliziert via Chat-Funktion auf dieser Seite.

Zahnversicherung DENTA (VVG)

Als Mitglied im Familienverein PRO LIFE ist der Abschluss einer Zahnversicherung unnötig. Dadurch sparen Sie durch die Jahre viel Geld. Als familienfreundliche Zusatzleistung übernimmt PRO LIFE 75% der jährlichen Zahnarztkosten (bis 18jährig) und richtet eine Zuzahlung von 15% an eine allfällige Zahnspange aus. Die genauen Bedingungen für den Erhalt entnehmen Sie dem Infoblatt.

Geburtengeld

Wenn Sie Ihren zukünftigen Familienzuwachs von der Geburt über den Verein bei der Krankenkasse anmelden und selber seit mindestens einem halben Jahr Mitglied sind, erhalten Sie nach der Geburt ein Geldgeschenk in der Höhe von CHF 400.–. Als Mitglied profitieren Sie noch von zusätzlichen familienfreundliche Leistungen. Mehr dazu

Baby-Versicherung

Stellen Sie hier Ihr individuelles Baby-Package zusammen. Oder Sie reservieren einen Beratungstermin und lassen sich bei Ihnen zu Hause, auf einer Agentur in Ihrer Nähe oder telefonisch über die verschiedenen Möglichkeiten und Produkte informieren.

Pflichtleistungen Ihrer Krankenkasse (Grundversicherung/KVG) während der Schwangerschaft

Wie Sie sicher wissen, verzichtet Ihrer Krankenkasse ab der 13. Schwangerschaftswoche bis maximal acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes auf eine Kostenbeteiligung für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit.

Wussten Sie jedoch auch, dass die Pflichtleistungen wie Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen, notwendige Laboranalysen, kassenpflichtige Medikamente, Kompressionsstrümpfe u.v.m., auch vor dem Erreichen der 13. Schwangerschaftswoche ohne Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt übernommen werden? Mehr dazu können Sie hier nachlesen.


Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).

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