Zahnarztrechnungen bei PRO LIFE einreichen – Schritt für Schritt erklärt
Ob und in welcher Höhe Zahnarztrechnungen durch PRO LIFE übernommen werden, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere das Alter der versicherten Person, die Art der zahnärztlichen Behandlung sowie der Rechnungsbetrag.
Je nachdem, ob es sich um eine Zahnstellungskorrektur, eine konservierende Zahnbehandlung oder um einen Unfall handelt, gelten unterschiedliche Abläufe und es sind verschiedene Stellen für die Prüfung und Abwicklung zuständig.
So können Sie sicherstellen, dass jede Rechnung korrekt, transparent und gemäss den geltenden Bestimmungen geprüft wird.
Wer erhält welche Zuschüsse – und wer ist wofür zuständig?
PRO LIFE prüft und entscheidet über freiwillige Zuschüsse zu bestimmten zahnärztlichen Behandlungen. Zudem erstellt PRO LIFE die entsprechenden Abrechnungen und veranlasst die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse.
Die PRO VITA AG ist der Dienstleistungspartner von PRO LIFE und zuständig für Beratung und Auskünfte. Bei persönlichen Fragen zu Ihrer bestehenden Versicherungsdeckung oder wenn Sie zusätzliche Versicherungsprodukte einschliessen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die PRO VITA AG.
Die Zuschüsse und Abläufe unterscheiden sich je nach Alter der versicherten Person und der Art der Behandlung. Damit Sie sich rasch und einfach orientieren können, gliedern wir die Leistungen in vier klar definierte Bereiche:
Zahnspangen / Zahnstellungskorrekturen (Kinder & Jugendliche bis zum 20. Altersjahr)
Zahnbehandlungen bei Kindern & Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr
Zahnbehandlungen bei Erwachsenen ab dem 21. Altersjahr
Zahnunfälle
Nachfolgend finden Sie schnell die für Ihre Situation relevanten Informationen.
1. Zahnspangen & Kieferkorrekturen
Für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr
Voraussetzungen:
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im verlinkten Überblick.

So gehen Sie vor:
Reichen Sie die Zahnarztrechnung zuerst bei Ihrer Krankenkasse ein.
Liegt der Rechnungsbetrag über CHF 2’000.–, senden Sie die erhaltene Leistungsabrechnung der Krankenkasse zusammen mit der Zahnarztrechnung an PRO LIFE.
PRO LIFE prüft die eingereichten Unterlagen sorgfältig.
Sie erhalten eine Abrechnung über den Zuschuss.
Die Krankenkasse leistet die Zahlung in der Regel zuerst; die Prüfung, Bearbeitung und Auszahlung des Zuschusses durch PRO LIFE erfolgt anschliessend und kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
*Hinweis: Informationen dazu, wie Sie Ihre Rechnung einreichen können, finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter «So können Sie Rechnungen einreichen».
2. Zahnbehandlungen bei Kindern & Jugendlichen (z. B. Füllungen, Zahnreinigungen)
Gilt bis zum 20. Altersjahr
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im verlinkten Überblick.

So gehen Sie vor:
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung bei der Krankenkasse versichert haben, reichen Sie die Zahnarztrechnung zuerst bei Ihrer Krankenkasse ein. Anschliessend senden Sie die erhaltene Leistungsabrechnung der Krankenkasse zusammen mit der Zahnarztrechnung an PRO LIFE.
Wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung bei der Krankasse versichert haben, senden Sie die Zahnarztrechnung direkt an PRO LIFE
PRO LIFE prüft die eingereichten Unterlagen sorgfältig.
Sie erhalten eine Abrechnung über den Zuschuss.
Die Auszahlung des Zuschusses durch PRO LIFE kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen*
*Hinweis: Informationen dazu, wie Sie Ihre Rechnung einreichen können, finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter «So können Sie Rechnungen einreichen».
3. Zahnbehandlungen bei Erwachsenen (ab 21 Jahren)
Wichtig: PRO LIFE prüft Leistungen nur für Behandlungen ab dem 01.01.2026.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im verlinkten Überblick.

So gehen Sie vor:
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung bei der Krankenkasse versichert haben, reichen Sie die Zahnarztrechnung zuerst bei Ihrer Krankenkasse ein. Liegt der Rechnungsbetrag über CHF 2’500.–, senden Sie die erhaltene Leistungsabrechnung der Krankenkasse zusammen mit der Zahnarztrechnung an PRO LIFE.
Wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung bei der Krankasse versichert haben, senden Sie die Zahnarztrechnung direkt an PRO LIFE, wenn der Rechnungsbetrag über CHF 2'500.- liegt.
PRO LIFE prüft die eingereichten Unterlagen sorgfältig.
Sie erhalten eine Abrechnung über den Zuschuss.
Die Auszahlung des Zuschusses durch PRO LIFE kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen*
*Hinweis: Informationen dazu, wie Sie Ihre Rechnung einreichen können, finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter «So können Sie Rechnungen einreichen».
4. Zahnunfälle
Wichtig ist, dass Sie den Unfall rasch melden. Die Zuständigkeit hängt von Alter und Beschäftigung ab:

Wer mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, ist über dessen Unfallversicherung gegen Nichtberufs- und Berufsunfälle versichert. Informieren Sie bei einem Unfall umgehend den Arbeitgeber.
Kinder, Nichterwerbstätige und Rentner sind über die Krankenversicherung gegen Unfälle versichert. Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Krankenkasse.
Als selbstständig Erwerbende/r melden Sie den Unfall Ihrem Unfallversicherer.
Arbeitslose, die ein Arbeitslosentaggeld beziehen, sind automatisch bei der Suva gegen Unfälle versichert. Informieren Sie bei einem Unfall Ihre zuständige Arbeitslosenkasse.
Wichtig: Für die Bearbeitung eines Zahnunfalls müssen Sie in der Regel ein Unfallformular ausfüllen, bevor eine Zahnarztrechnung bei der Krankenkasse eingereicht wird. Das Unfallformular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arbeitgeber.
Weitere Informationen zu Notfällen, Kosten und Prävention finden Sie im Fachbeitrag von PRO VITA AG.
So können Sie Rechnungen einreichen
Online: Zahnrechnungs-Formular auf der Webseite (Rechnung hochladen)
WhatsApp: 079 422 62 14
E-Mail: denta@prolife.ch
Post:
PRO LIFE
Team freiwillige Beiträge
Marktgasse 18
3600 Thun
Telefon 033 221 83 88
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Hinweis zur Auszahlung
Die Rückerstattung durch PRO LIFE erfolgt zeitlich versetzt und kann abhängig vom Bearbeitungsvolumen mehrere Monate dauern.
