Kleine Füsse. Grosses Wunder: Babysöckli und Geburtengeld von PRO LIFE
Die Geschenkbox ist ausgepackt, und zwischen all den kleinen Dingen liegt ein Paar Söckli, so winzig, dass man es kaum glauben mag. Gemacht sind sie für kleine Füsse, die irgendwann ihre ersten Schritte in eine grosse, aufregende Welt wagen.
Ein Kind verändert alles. Es bringt viel Liebe und unvergessliche Momente, aber auch neue Ausgaben und viele Entscheidungen. Deshalb gibt PRO LIFE der Geschenkbox «Baby» von LetsFamily eine Botschaft mit: Familien sollen von Anfang an solidarische Unterstützung spüren. Teil dieses Unterstützungsangebots ist das Geburtengeld von PRO LIFE: CHF 200.– zur Geburt Ihres Kindes für Eltern, die PRO LIFE neu kennenlernen.
Babysöckli in der Geschenkbox «Baby»: ein kleines Geschenk mit Geschichte
Ab 2027 legt PRO LIFE der Geschenkbox «Baby» von LetsFamily liebevoll gestaltete Babysöckli bei. Die Box, auch Babybox genannt, ist ein kostenloses Willkommenspaket für frischgebackene Eltern. Die weichen Baumwollsöckli haben blaue und orange Streifen und Antirutschnoppen an der Unterseite. Dank des dehnbaren Materials begleiten sie die Kleinen über eine längere Zeit.

Unter dem Motto «Kleine Füsse. Grosses Wunder.» stammen die Söckli aus einer früheren Aktion von PRO LIFE und bekommen nun dank der Spezialaktion «Babysöckli» eine zweite Aufgabe: Sie sollen frischgebackenen Eltern Freude bereiten und Babys auf ihrem Weg ins Leben begleiten. Bestellen kann man sie nicht, sie werden exklusiv in der Geschenkbox abgegeben.
Konfektioniert in Thun: die Söckli-Verpackung durch TRANSfair
Bevor die Söckli in die Geschenkbox kommen, werden sie von der Sozialunternehmung TRANSfair in Thun mit dem Informationsreiter versehen und anschliessend sorgfältig verpackt.
TRANSfair bietet seit mehr als 30 Jahren Menschen mit besonderen Herausforderungen, die vorwiegend aus psychischen Gründen entstehen, einen angepassten Arbeitsplatz.
TRANSfair gibt ihnen eine geordnete Tagesstruktur, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
So verbindet sich die Freude über ein Babygeschenk mit einem Gedanken, der PRO LIFE am Herzen liegt: Menschen einbeziehen, Chancen ermöglichen und Solidarität im Alltag konkret werden lassen.
Impressionen von der Konfektionierung bei TRANSfair

Geburtengeld von PRO LIFE: CHF 200 für Eltern, die jetzt neu dazukommen
Auf der Rückseite des Söckli-Reiters befindet sich ein QR-Code zur Aktion Geburtengeld. Sie richtet sich an Eltern, die PRO LIFE erst jetzt kennenlernen und deshalb noch nicht im Kollektivvertrag versichert sind. Für sie schenkt PRO LIFE CHF 200.– zur Geburt, ohne die Wartefrist des regulären Geburtengelds.
So kommen Sie zum Geburtengeld, je nach Ausgangslage:
Ihr Kind ist noch bei keiner Krankenkasse angemeldet: Sie können es bereits vor der Geburt über den Dienstleistungspartner PRO VITA im Kollektivvertrag der Krankenkassenlösung PRO LIFE bei Helsana anmelden.
Ihr Kind ist bereits bei Helsana angemeldet: Es genügt der Beitritt zum Kollektivvertrag der Krankenkassenlösung PRO LIFE.
Ihr Kind ist bei einer anderen Krankenkasse angemeldet: Dann ist innerhalb des ersten Lebensjahres ein Wechsel zu Helsana auf den nächstmöglichen Zeitpunkt nötig. Wie das funktioniert, erklärt PRO VITA.
PRO VITA berät Sie bei allen drei Wegen und übernimmt auf Wunsch auch die gesamten Wechselformalitäten.
Das Geburtengeld ist ein freiwilliger Ergänzungsbeitrag von PRO LIFE und keine Versicherungsleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch, und die Auszahlung setzt eine bestehende Mitgliedschaft im Familienverein PRO LIFE voraus. Massgebend sind die Voraussetzungen.
Durch das Klicken auf den Link verlassen Sie die Webseite von PRO LIFE.
Spezialaktion und reguläres Geburtengeld im Vergleich
PRO LIFE schenkt auch Eltern, die schon länger im Kollektivvertrag versichert sind, ein Geburtengeld in der Höhe von CHF 400.–. Die Spezialaktion öffnet den Zugang für alle, die PRO LIFE erst jetzt kennenlernen.
Tabelle seitlich wischen
| Leistung | Spezialaktion (Geschenkbox «Baby») | Reguläres Geburtengeld |
|---|---|---|
| Betrag | CHF 200.– | CHF 400.– |
| Für wen | Eltern, die PRO LIFE neu kennenlernen | Eltern, die bereits im Kollektiv versichert sind |
| Wartefrist | Keine | Ein Elternteil ist bei der Geburt seit mindestens sechs Monaten im PRO LIFE-Vertrag versichert |
| Versicherung des Kindes | Anmeldung vor der Geburt, Beitritt oder Wechsel innerhalb des ersten Lebensjahres | Versicherung im PRO LIFE-Vertrag ab Geburt |
Die vollständigen Bedingungen für das reguläre Geburtengeld finden Sie in den Voraussetzungen. Die Informationen zur Spezialaktion auf folgender Informationsseite.
Das ergänzt PRO LIFE bei den Helsana-Leistungen
Die Krankenkassenlösung PRO LIFE verbindet die Leistungen von Helsana mit freiwilligen Ergänzungsbeiträgen des Familienvereins:
Geburtengeld: Helsana zahlt kein Geburtengeld, PRO LIFE schenkt es Ihnen.
Zahnleistungen für Kinder und Jugendliche: 60% Zuschuss an konservierende Behandlungen wie Kariesbehandlungen oder Zahnreinigungen.
Bei Zahnspangen kommen bei Rechnungen über CHF 2’000.– 15% von PRO LIFE zu den bis zu 75% von Helsana dazu, sodass bis zu 90% der Kosten gedeckt sind. Voraussetzung ist die Zusatzversicherung TOP oder COMPLETA.Zahnleistungen für Erwachsene: 60% Zuschuss bei grossen Behandlungen über CHF 2’500.–, maximal CHF 5’000.– pro Behandlungsfall.
Grossfamilienrabatt: PRO LIFE übernimmt ab dem fünften Kind unter 18 Jahren die Grundversicherungsprämie (abzüglich kantonaler Subventionen).
Vergünstigungen auf Versicherungsprodukte
MiBon-Exklusivbereich: CHF 100.– Rabatt pro Kalenderjahr und Kind auf Baby- und Kinderschwimmkurse, dazu Vergünstigungen für Zoobesuche, Indoor-Spielplätze und mehr auf MiBon
Herzensspende: Solidaritätsprojekt für Menschen in schwierigen Lebenssituationen
Für die Zuschüsse gilt eine Karenzfrist von 12 Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft. Alle Details finden Sie in den Voraussetzungen.

Persönliche Beratung durch PRO VITA
Welche Lösung passt zu Ihrer Familie? Beratung und Offerte übernimmt die PRO VITA AG, der Dienstleistungspartner von PRO LIFE im Versicherungs- und Vorsorgebereich. Die Mitarbeitenden beraten Sie unabhängig, via Online-Beratung, an den Standorten der PRO VITA oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Falls Sie das wünschen, übernehmen sie auch den administrativen Aufwand, der bei einem Krankenkassenwechsel anfällt.
Durch das Klicken auf den Link verlassen Sie die Webseite von PRO LIFE.
Häufige Fragen zu Babysöckli und Geburtengeld
Gibt es Geburtengeld von der Krankenkasse?
Helsana zahlt kein Geburtengeld. Der Familienverein PRO LIFE schenkt es Ihnen als freiwilligen Ergänzungsbeitrag. Für Eltern, die PRO LIFE neu kennenlernen und die Geschenkbox «Baby» erhalten, sind es CHF 200.– zur Geburt, wenn Ihr Kind bei der Krankenkassenlösung PRO LIFE angemeldet ist. Es besteht kein Rechtsanspruch. Massgebend sind die Bedingungen der Spezialaktion.
Wie hoch ist das Geburtengeld von PRO LIFE?
Für Eltern, die PRO LIFE neu kennenlernen, beträgt es CHF 200.–. Das reguläre Geburtengeld für Eltern, die schon im Kollektiv versichert sind, liegt bei CHF 400.–. Den Vergleich sehen Sie in der Tabelle oben.
Muss ich für das Geburtengeld die Krankenkasse wechseln?
Nur, wenn Ihr Kind bereits bei einer anderen Krankenkasse angemeldet ist. Dann wechseln Sie innerhalb des ersten Lebensjahres auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu Helsana. Ist Ihr Kind noch bei keiner Kasse angemeldet oder schon bei Helsana, ist kein Wechsel nötig.
Wie und bis wann melde ich mein Baby an?
Sie können Ihr Kind schon vor der Geburt anmelden, sofern es noch bei keiner Krankenkasse angemeldet ist. Ist es bereits bei Helsana angemeldet, treten Sie dem Kollektivvertrag der Krankenkassenlösung PRO LIFE bei. Ist es bei einer anderen Kasse angemeldet, ist der Wechsel innerhalb des ersten Lebensjahres auf den nächstmöglichen Zeitpunkt möglich. Am einfachsten gelingt es mit der Beratung der PRO VITA AG. Dieser kann als Online-Termin, vor Ort an einem der Standorte oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Wie wechsle ich die Krankenkasse meines Babys?
Die Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eingegangen sein und gilt auf den 31. Dezember. Beim Standardmodell mit Mindestfranchise ist die Kündigung zusätzlich bis zum 31. März auf den 30. Juni möglich. Mehr zu Fristen und Ablauf bei PRO VITA.
Welche Krankenkasse steckt hinter der Krankenkassenlösung PRO LIFE?
Der Kollektivvertrag besteht im Moment exklusiv mit Helsana (Stand: November 2026). PRO LIFE ergänzt deren Leistungen mit freiwilligen Beiträgen.
Ab wann zahlt PRO LIFE Zahnzuschüsse?
Für die freiwilligen Zuschüsse gilt eine Karenzfrist von 12 Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft. Zuschüsse sind frühestens ab dem 13. Mitgliedschaftsmonat möglich.
Was ist die Geschenkbox «Baby» von LetsFamily?
Die Geschenkbox «Baby» ist ein kostenloses Willkommenspaket für frischgebackene Eltern. Sie enthält unter anderem das Ratgeber-Buch «Baby» fürs erste Lebensjahr, Proben und Originalprodukte, Gutscheine und Informationen. Der Inhalt variiert. PRO LIFE legt, solange der Vorrat reicht, der Box Babysöckli bei.
Wie bekomme ich die Geschenkbox «Baby»?
Viele Geburtskliniken geben sie kostenlos ab, nach der Geburt auf der Wochenstation oder bei der Entlassung, teilweise auch schon vor der Geburt. Nicht jedes Spital nimmt teil. Fragen Sie am besten direkt nach der Babybox von LetsFamily.
Kann man die PRO LIFE Babysöckli bestellen?
Nein. Die Babysöckli werden exklusiv in der Geschenkbox «Baby» von LetsFamily abgegeben.
Für das Leben. Für die Familie. Füreinander.
Ein Paar Babysöckli kann keine Sorgen aus der Welt schaffen. Aber es kann Freude schenken und daran erinnern, dass die kleinen Dinge oft die grösste Bedeutung haben. PRO LIFE begleitet Familien mit einer liebevollen Aufmerksamkeit und mit Leistungen, die im Alltag etwas bewirken.
