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26. November 2024

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Am 22. September 2023 fand im Hotel Bern die Hauptversammlung des Familienvereins PRO LIFE statt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die behandelten Traktanden sowie die gefassten Beschlüsse und Wahlen in Form des Protokolls.

Ort, Datum:Hotel Bern, 22. September 2023
Zeit:18:00h
Vorsitz:Christian Schmid (SCC)
Teilnehmer:Thomas Seitz (ThS)
Andrea Geissbühler (GEA)
Björn Eisele (EIB)
Hansjörg Leutwyler (LEH)
NR Marc Jost (JOM)
Alessandra Zumthor (ZUA)
Gäste:Renato Solomita (SOR)
Entschuldigt: Daniel Amstad (AMD)
Protokoll:Renato Solomita (SOR)


Traktandum 1 | Begrüssung:

Der Präsident, Christian Schmid, eröffnet die Hauptversammlung und begrüsst alle Anwesenden in Deutsch und Französisch. Die italienische Begrüssung erfolgt durch Alessandra Zumthor, die im Zentralvorstand den Kanton Tessin vertritt. Speziell begrüsst werden Frédéric Urio als Vertreter der Helsana Krankenversicherung (Kollektivversicherungspartner von PRO LIFE) und Matthias Wettstein als Revisor und Vertreter von Marcel Strickler (leitender Revisor TBO in Zürich). Nach der Zwangspause durch Corona, kann endlich wieder eine Hauptversammlung mit Präsenz vor Ort stattfinden.

Die Einladung zur Hauptversammlung inkl. Traktandenliste sowie der Geschäftsbericht zum Geschäftsjahr 2022 wurden allen Mitgliedern ordnungsgemäss und fristgerecht zugestellt.

Beschluss:
Die Traktandenliste wird einstimmig (ohne Enthaltungen und ohne Ablehnungen) genehmigt.

Die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2022 ist statutenkonform am Hauptsitz zur Einsicht aufgelegen. Die Protokollführung wird verdankt. Zwecks Protokollierung erfolgt eine Tonbandaufnahme der heutigen Versammlung.

Es sind 39 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Das absolute Mehr wird somit mit 20 Stimmen erreicht. Die anderen Anwesenden haben noch kein Stimmrecht, sind aber trotzdem herzlich Willkommen.


Traktandum 2 | Abnahme des Geschäftsberichts 2022:

Weil jeweils nur ein kleiner Teil unserer über 60’000 Mitglieder an der Hauptversammlung teilnehmen kann und damit die Entscheide schlussendlich auf breiter demokratischer Ebene abgestützt sind, kennen wir das Mittel der schriftlichen Urabstimmung (ähnlich wie die schriftliche Gemeindeabstimmung). An der Hauptversammlung werden die zur Abstimmung vorgeschlagenen Traktanden vorberaten. Anschliessend werden die relevanten Abstimmungsvoten und das Abstimmungsergebnis der Versammlung in den Abstimmungsunterlagen publiziert. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Stimme schlussendlich auch auf dem schriftlichen Weg abzugeben.

Am 22. Oktober 2023 stehen die nationalen Parlamentswahlen an. Unser geschätztes Zentralvorstandsmitglied, Marc Jost (EVP) stellt sich zur Wahl als Nationalrat und geniesst unsere Unterstützung. Weil er wegen einer wichtigen Wahlveranstaltung die Versammlung früher verlassen muss, ziehen wir seine Worte zur Wahlvorstellung vor.

Marc Jost begrüsst die Anwesenden und bedankt sich für die Teilnahme. Er ist verheiratet, wohnt mit seiner Ehefrau und ihren 4 Teenagern in Thun. Er war als Lehrer und anschliessend als Pfarrer tätig, bevor er in die Politik einstieg. Nach 14 Jahren im Kantonsparlament ist er jetzt seit einem Jahr im Nationalrat. Er war einige Zeit im Zentralvorstand von PRO LIFE als Gast tätig, bis er anschliessend offiziell gewählt wurde und seither mit grosser Motivation mitwirkt. Seit seinem Theologiestudium hat er sich intensiv mit Lebensrechts- und Lebensschutzfragen auseinandergesetzt und seine Abschlussarbeit in Ethik zu diesem Thema geschrieben. Er engagiert sich persönlich, aber auch politisch für den Lebensschutz. Gemeinsam mit Andrea Geissbühler (Nationalrätin SVP) haben sie in der Juni-Session einen Angriff auf das Lebensrecht, resp. Lebensschutz abwehren können. Es handelte sich um einen Vorstoss im Parlament, der das Thema Abtreibung im Strafrecht streichen und in den Gesundheitssektor verschieben wollte. Marc Jost ist im Kanton Bern wählbar und legt seinen Flyer zum Mitnehmen auf. Seine Kandidatur umfasst den Stände- und Nationalrat. Er bedankt sich für die Unterstützung. Der Präsident verdankt seinen grossartigen Einsatz und wünscht ihm alles Gute und viel Kraft für die noch verbleibende Wahlkampfzeit.

Der Zentralvorstand hat sich in mehreren ordentlichen Sitzungen und Arbeitsgruppentreffen aktiv engagiert. Das Ziel «PRO LIFE am Leben zu erhalten» war schwierig. Es ist eine neue Branchenvereinbarung der Krankenversicherer in Kraft getreten. Die Krankenversicherer haben sich untereinander darauf geeinigt, auf die telefonische Kaltakquise zu verzichten und die Abschlussprovisionen zu begrenzen. Betroffen sind Grund- und Zusatzversicherungen. Mit neuen verbindlichen Qualitätstransparenzmassnahmen soll mehr Rechtssicherheit zugunsten der Versicherten geschaffen werden. Für PRO LIFE wie auch für die anderen Vermittler hat das Ganze weitreichende Konsequenzen und ist mit einem grossen personellen Engagement und auch mit hohen Kosten verbunden. Die Branchenvereinbarung stellt einen grossen Einschnitt in die freie Marktwirtschaft dar. Es gibt viel zu tun, um den Mitgliedern weiterhin die Dienstleistungen und Mehrwerte anbieten zu können. Bedeutende Einnahmequellen gingen verloren und die neuen Vorgaben der Finanzmarktaufsicht bez. Vermittlertätigkeit und Kollektivrabattierungen machen den Betrieb nicht einfacher. Vertragssicherheiten gibt es praktisch keine mehr. Was früher für 5 oder 10 Jahre vereinbart werden konnte, gilt heute nur noch für maximal 1 Jahr. Der Umstrukturierungsprozess ist noch voll im Gange und wird voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Helsana hat den Druck auf PRO LIFE erhöht, nicht zuletzt wegen den verschiedenen Vandalismus Angriffe auf Helsana-Filialen. Die schweizerische Politik sieht sich mit neuen Dimensionen konfrontiert. Helsana-Mitarbeitende fühlten sich angeblich teilweise sogar an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr sicher. Die Präsenzveranstaltung für die Hauptversammlung 2022 musste abgesagt werden, weil die Lokalvermieterin Angst hatte, dass ihre Infrastruktur beschädigt würde. Helsana stuft das Risiko von Reputationsschäden als zu hoch ein und für Mitarbeitende von PRO LIFE war es zusätzlich belastend, sich noch als Lebensschützer zu outen. Es wird uns regelrecht ein Maulkorb auferlegt und für den Zentralvorstand bedeutete das, dem Schutz aller Beteiligten gerecht zu werden. An dieser Stelle wird der unermüdliche Einsatz der ganzen Belegschaft verdankt. Dieser Einsatz, nicht zuletzt auch für die freie Meinungsäusserung in unserem Land, ist von zentraler Bedeutung.

Frédéric Urio begrüsst die Anwesenden und überbringt die Grussbotschaft der Helsana- Gruppe. Die letzten 4 Jahre waren schwierig. Nebst der zunehmenden Regulierung galt es auch, die Pandemiezeit gut zu überstehen. Der Nachholeffekt von Corona war gross. Dies war besonders auch in der Prämienerhöhung deutlich spürbar. Helsana hat Kunden verloren. Davon war auch PRO LIFE betroffen. Vor 5 Jahren waren es etwa 60'000 versicherte PRO LIFEMitglieder, aktuell sind es etwa 65'000. Diese Steigerung verdient Anerkennung. Das Ziel von Helsana sei, trotz der neuen gesetzlichen Vorgaben stets eine gute Lösung zu finden, auch wenn keine Planungssicherheit mehr gewährt werden kann. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. Der Präsident betont mit Nachdruck die folgenden Worte mitzunehmen: «Wir sind nicht nur ein Makler, wir sind PRO LIFE mit einer anderen Grundlage». Dies ist der Grund, wieso man sich über eine stabile Bestandsentwicklung freuen darf.

Renato Solomita, der Geschäftsführer, begrüsst die Anwesenden. Er gehört seit 27 Jahren zur PRO LIFE-Familie und erinnert an den Gründer Dr. Gerd Josef Weisensee. Man sei in einem Bereich unterwegs, wo es bedauerlicherweise zunehmend um alarmierende und völlig lebensfremde Anliegen geht. «Die Stadt Zürich rät, dass Eltern nicht mehr Mami oder Papi sagen» – so lautet die Empfehlung der Mütter und Väterberatung. So eine Schlagzeile schafft es obendrauf auch noch gleich auf die Titelseiten von verschiedenen Medien. Über die Sache mit den vielen Kindestötungen hingegen wird gerne geschwiegen oder nur in einem sehr fragwürdigen Kontext kommuniziert. Auch im letzten Jahr machte sich PRO LIFE stark, hauptsächlich für einen sachlichen Diskurs zur Klärung der Frage, was Abtreibungen mit Frauen macht. Es geht nicht darum, über andere zu richten und sie zu verurteilen, aber es darf auch nicht darüber geschwiegen werden, dass eine Abtreibung immer mindestens zwei Menschen betrifft, nämlich die Frau respektive die Mutter und das Kind. Es bräuchte einen faktenbasierten und unaufgeregten Diskurs darüber. Bedauerlicherweise sind wir davon noch weit entfernt, aber genau das ist die Motivation, sich weiterhin für die Menschheit, für die zahlreichen Familien mit Kindern und für die schwangeren Frauen einzusetzen. Der Schwangerschaftsabbruch betrifft hunderttausende Frauen in ganz Europa und Millionen von Frauen weltweit. In der Schweiz waren es im vergangenen Jahr 11’341 Kinder, die nicht zur Welt kommen durften. In Deutschland waren es im letzten Jahr über Hunderttausend und in Grossbritannien sogar fast 230’000 Abtreibungen. Der Gesetzgeber sagt, dass man ein Kind bis zur Geburt abtreiben darf, wenn dadurch ein schwerer Schaden an der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Frau abgewendet werden kann. Da stellt sich logischerweise die Frage: kann eine Abtreibung überhaupt die psychische Gesundheit einer Frau schützen? Ist es nicht seltsam, dass sich aber praktisch niemand dafür interessiert, ob das wissenschaftlich überhaupt nachweisbar ist? Auf der Suche nach einer Studie darüber, was der Gesetzgeber sagt, nämlich dass es der Frau nachher besser geht, als wenn sie ein ungewolltes Kind geboren hätte, stellt man fest, dass es keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis für diese Hypothese gibt. Keine einzige Studie zeigt auf, dass eine Abtreibung, die Frau vor negativen psychischen Folgen schützt und der Frau nützt und damit hängt eigentlich ein Gesetz völlig in der Luft. Man müsste sagen, die Abtreibung zu erlauben, um die Frauen zu schützen, ist ein narrativ, an dem nicht festgehalten werden darf, denn es ist nicht faktenbasiert. Alleine diese Tatsache wäre eigentlich schon ein Auftrag an die Politik, dass man etwas ändern müsste. Viele Studien, die man findet, stellen nämlich nur die Frage, schadet die Abtreibung einer Frau? Man stelle sich vor, ein Medikament soll auf dem Markt zugelassen werden. Was würden man von einem Medikament erwarten, das zugelassen wird? Bestimmt würde man erwarten, dass das Medikament nützt und dass es geprüft ist, ob es einen Nutzen hat undman fragt höchstwahrscheinlich auch noch nach den Nebenwirkungen. Wieso kann es also sein, dass keine einzige Studie, die zur Abtreibung erschienen ist, fragt, ob die Abtreibung nützt? Sie fragen alle nur, ob sie schadet. Also stelle man sich einmal vor, es komme ein Medikament auf den Markt und der Hersteller sagt nur, man habe hier ein Medikament, das nicht schadet. Man würde sich wahrscheinlich fragen, wofür nützt denn das Medikament überhaupt? Der Geschäftsführer will damit aufzeigen, dass in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch schon zum vornherein eine Schieflage in der Fragestellung vorliegt. Zur Frage, ob Frauen psychische Folgen nach einer Abtreibung haben, muss man ehrlicherweise auch sagen, dass der Goldstandard nicht eingehalten werden kann. So eine Studie kann man zur Abtreibung nicht machen. Das ist ethisch und praktisch nicht durchführbar. Man muss also insofern zugeben, dass wissenschaftlich nicht definitiv für immer gesagt werden kann, ob kausal negative Folgen rein auf eine Abtreibung zurückzuführen sind. Es gibt methodische Grenzen, aber was man sehr wohl sieht, ist, dass etliche Studien ziemlich offenkundig eine pro Choice-Politik verfolgen. Einige geben sogar zu, dass für eine Frau ein grösseres Risiko besteht, eine psychische Erkrankung zu entwickeln, wenn sie unter Druck gesetzt worden ist. Es ist ein Risikofaktor, wie auch wenn eine Frau bereits eine Abtreibung hinter sich hat und sie allein gelassen wird. Bei Abtreibungsstudien kommt es häufig zu Verzerrungen. Das kennt man zum Beispiel auch aus der Tabakindustrie. Die Tabakindustrie hat über Jahrzehnte lang viele Studien finanziert, um nachzuweisen, dass Rauchen nicht schädlich ist, bis sich dann schlussendlich andere Ergebnisse durchgesetzt haben. Genau dieses Phänomen kennen wir auch bei den Schwangerschaftsabbrüchen. Man sollte immer genau hinschauen, wer die Studie finanziert hat. Studien, die zu anderen Ergebnissen führen, die nicht so genehm sind, verschwinden oft in der Schublade. Die werden nicht einmal zitiert. Man steuert bewusst, was zitiert wird. Eine solche Studie ist beispielsweise die sogenannte Turn-away Studie. Immer wenn in den Medien lesbar ist, 95% der Frauen seien 5 Jahre nach einer Abtreibung glücklich und bereuen es nicht – 1000 Frauen wurden befragt – dann handelt es sich immer um diese Studie. Kaum einer weiss, dass diese Studie Frauen untersucht hat, die in den USA zu einer Abtreibungsklinik gingen, weil sie abtreiben wollten. Die einen wurden aber abgewiesen, weil die Schwangerschaft schon zu weit fortgeschritten war. Die anderen hatten die Abtreibung und die wurden dann über 5 Jahre lang telefonisch jeweils alle 6 Monate befragt. Das Ergebnis dieser Studie lautet, die Abtreibung fördert die psychische Gesundheit der Frau. Bei einer solchen These sollte man hellhörig werden. Schaut man genau hin, merkt man, da wurden ein paar Tricks angewendet. Das erste grosse Manko in dieser viel zitierten Studie ist, dass 82% der Frauen, die befragt wurden, im Verlaufe der Nachbefragung ausgeschieden sind. Es blieben also noch 18% übrig. Das ist nicht seriös. Dann ist da noch die Sache mit der falschen Vergleichsgruppe. Es wurden nämlich Äpfel mit Birnen verglichen, man müsste doch vergleichen, eine Frau, die ungewollt schwanger ist und ihr Kind zur Welt bringt, wie es ihr geht und eine Frau, die eine Abtreibung hatte. Bei dieser Studie wurden von vornherein nur Frauen genommen, die abtreiben wollten, also auch eine Verzerrung. Und die Studie unterschlägt sogar das Ergebnis all jener Frauen, die letztlich das Kind zur Welt gebracht haben, weil sie weggeschickt wurden (deshalb der Name Turn-away) und jetzt kommt es: 96% der Frauen, die ihr Kind letztlich zur Welt brachten, haben dies 5 Jahre später nicht bedauert 96%! Diese Tatsache macht eigentlich eines deutlich sichtbar: Aus gesundheitspolitischer Perspektive haben Frauen ein Recht auf Information und Aufklärung. Es gehört dazu, dass Frauen über Komplikationen und Nebenwirkungen und mögliche Folgen nach einem Abbruch erfahren. Den wenigsten ist bewusst, dass es psychische Folgen geben kann. Es braucht alternative Angebote und Unterstützung für das Kind. Mit der Situation, dass das Ganze tabuisiert wird, sollte endlich Schluss sein. Aber ja klar, einer Frau muss es ja nach einer Abtreibung gut gehen. Das ist doch Selbstbestimmung. Es war eine freie Entscheidung und deshalb werden Frauen allein gelassen. Renato Solomita hält es persönlich für unabdingbar, dass Ärzte, Gynäkologen, Pflegekräfte, Berater von Frauen, die eine Abtreibung bei Frauen überhaupt in Erwägung ziehen, geschult werden. Wenn die Abtreibung keinen Schutzfaktor für die psychische Gesundheit der Frau bedeutet, dann ist diese Praxis mehr als fragwürdig. Deshalb müssten politische Entscheidungsträger diesen Rechtfertigungsgrund überdenken. Es gibt keine Indikation dafür, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnis stützen kann. Die Politik und auch die Gesundheitsämter sollten sich ihrem Auftrag widmen, nämlich sich um die Gesundheit der Frauen und die der Kinder zu kümmern und genau das macht die Arbeit von PRO LIFE so wichtig. Weniger bekannt ist die Beratungshotline, die in der Öffentlichkeit bewusst nicht unter dem eigenen Namen geführt wird. Es gibt eine Gratishotline, die im letzten Jahr ein wichtiges Ergebnis erzielt hat. Man bedenke, dass jedes einzelne gerettete Kind ein Geschenk ist, wofür sich dieser Einsatz gelohnt hat. Im letzten Jahr waren es 22 effektive Beratungen, die über eine längere Zeit gedauert haben, wo die Personalien bekannt sind. Daneben gab es zahlreiche Telefonate, die mal schnell einfach ein Gespräch von wenigem Minuten und anonym dauerten. Ausgezählt werden demnach nur die begleiteten Schwangerschaften. Schlussendlich konnten 2 Frauen überzeugt werden, ihr Kindlein zu bekommen. Die Begleitung und Hilfe gehen weiter als nur die Beratung. In der Ostschweiz wird ein kleines Lädeli geführt, wo die Frauen dann Kinderkleider und Utensilien abholen dürfen. PRO LIFE ist ein einzigartiges Modell. Für die Zukunft stellen sich komplett neueHerausforderungen. Die finanzielle Hilfe, die jedes Jahr geleistet wird, ist enorm und funktioniert nur auf der Basis der gemeinsam gelebten Solidarität.

Der Präsident verdankt den ausführlichen Bericht und übergibt das Wort dem Präsidenten des Finanz- und Kontrollausschusses, Björn Eisele.


Traktandum 3 | Abnahme der Jahresrechnung 2022:

Es resultiert ein Verlust von knapp 200'000.- Franken. Die Dauer des Geschäftsjahrs wurde auf den 31. Dezember angepasst. Früher erfolgte der Abschluss jeweils per 31. März. Die Zahlen 2022 zeigen den Verlauf von 9 Monaten. Im nächsten Jahr werden es wieder 12 Monate sein. Der Betriebsertrag setzt sich aus den Mitgliederbeiträgen und aus den Erlösen aus Lieferungen und Leistungen im Versicherungsbereich zusammen. Zum Ergebnis haben vor allem die erhöhten Mitgliederbeiträge positiv beigetragen, da die Einkünfte aus dem Versicherungsbereich markant zurückgingen. Der Zentralvorstand hat trotz dieser schwierigen Ausgangslage beschlossen, die freiwilligen Beiträge an die Mitglieder nicht zu kürzen. Diese Ausgaben lagen in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Durch den erzielten Verlust sinkt die Eigenkapitalbasis von 58,4% auf 49%, was aus finanzpolitischer Sicht immer noch ein guter Wert ist. Dieses Ergebnis darf nicht zum Dauerzustand werden. Wir müssen damit rechnen, dass nochmals ein defizitäres Jahr folgen wird, bevor die Umstrukturierungsmassnahmen greifen. Das, unter der Betrachtung, dass die freiwilligen Beiträge an die Mitglieder auf gleich hohem Niveau beibehalten werden. Das Umlaufvermögen besteht aus flüssigen Mitteln, die unwesentlich niedriger sind als im Vorjahr. Die aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet hauptsächlich auch noch eine alte Forderung an die Helsana, bestehend aus noch nicht abgerechneten Provisionen. Das Anlagevermögen beinhaltet Aktien und Gold. Der Covid-Kredit wird im vorgeschriebenen Rahmen zurückbezahlt. Dieser betrug ursprünglich 400'000.– Franken. Die Rückstellungen betragen noch 80'000.– Franken.


Traktandum 4 | Bericht der Kontrollstelle:

Der Revisor, Matthias Wettstein, bestätigt die ordentliche Revision, die auch in diesem Jahr durchgeführt wurde. Sämtliche Nachweisauskünfte wurden erbracht. Die Buchhaltung wurde sauber geführt. Der Revisionsbericht ist im Geschäftsbericht publiziert. Während der Prüfung sind die Revisoren nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen geschlossen werden muss, dass die Jahresrechnung nicht dem schweizerischen Gesetz und statutengetreu geführt wird. Die gute Zusammenarbeit mit dem Treuhänder, Adrian von Allmen, und mit der Geschäftsleitung wird verdankt. Der Präsident bedankt sich bei Herrn Strickler und Herrn Wettstein für die pflichtbewusste Prüfung der Zahlen und für die langjährige gute Zusammenarbeit. Herr Wettstein wird darum gebeten, Herrn Strickler ein aufrichtiges Dankeschön auszurichten.


Traktandum 5 | Entlastung des Zentralvorstands für das Vereins- und Geschäftsjahr 2022 sowie Durchführung der Abstimmung zur Abnahme des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung 2022 (Traktandum 2 und 3):

Hansjörg Leutwyler (Zentralvorstandsmitglied) bittet um die Stimmabgaben und weist die Anwesenden darauf hin, ihre Stimmen auch noch schriftlich im Rahmen der Urabstimmung abzugeben.

Beschluss:

Die diesjährige Hauptversammlung empfiehlt den Mitgliedern einstimmig (ohne Ablehnungen und ohne Enthaltungen) die Annahme der Abnahme des Geschäftsberichts 2022 und der Jahresrechnung 2022 sowie erteilt dem Zentralvorstand einstimmig (ohne Ablehnungen und ohne Enthaltungen) die Entlastung (Décharge) für das Vereins- und Geschäftsjahrs 2022.


Traktandum 6 | Statutenänderung betr. Zustellung von Geschäftsbericht, Jahresrechnung und Bericht der Kontrollstelle sowie Festsetzung der Mitgliederbeiträge:

Thomas Seitz, Zentralvorstandsmitglied und Leiter der Arbeitsgruppe (Delegierter) stellt die geplante Statutenänderung vor. Der Zentralvorstand bittet die Versammlung, den folgenden Punkten zuzustimmen.

Publikation statt Zustellung:

Die heutigen Statuten geben vor, dass die Unterlagen fristgerecht den Mitgliedern zugestellt werden müssen. Diese Formulierung setzt bezüglich der digitalen Zustellung Grenzen, weil daraus nicht eindeutig zu schliessen ist, dass auch der elektronische Versand eingeschlossen ist. Das verursacht jedes Jahr hohe Kosten. Aus diesem Grund schlägt der Zentralvorstand vor, die Statuten mit einem Wort zu korrigieren. Das Wort «zugestellt» wird mit dem Wort «publiziert» ersetzt. Somit werden zukünftig die Einladung zur Hauptversammlung und die Unterlagen zum Geschäftsjahr nicht mehr postalisch verschickt, sondern auf der Webseite publiziert und dort wo angegeben und gewünscht, per Ankündigung auf digitalem Weg (z.B. E-Mail) übermittelt.

Die diesjährige Hauptversammlung empfiehlt den Mitgliedern einstimmig, ohne Ablehnungen oder Enthaltungen, die Annahme der Statutenänderung. «In den Statuten wird im Art. 7, Absatz 4, das Wort «zugestellt» durch das Wort «publiziert» ersetzt».

Bei der zweiten Statutenänderungsvorlage geht es um die Höhe und Begrenzung der Mitgliederbeiträge. PRO LIFE ist ein Verein mit zwei Ebenen. Zur Finanzierung der enormen freiwilligen Beiträge an die Mitglieder und des Lebensschutzengagements werden nebst den Mitgliederbeiträgen die Einnahmen aus dem Versicherungsgeschäft benötigt. Die Zeiten haben sich geändert und wir sind mit hohen Einnahmenverlusten konfrontiert. Es kommt eine heikle Zone auf den Verein zu, in der die Finanzierung der freiwilligen Beiträge nicht mehr in dieser Form möglich sein wird, wenn keine Änderungen vorgenommen werden. Die heutigen Statuten begrenzen den Jahresbeitrag auf 60.– Franken pro Person. Die aktuelle Situation zeigt, dass es eng wird. Der Zentralvorstand benötigt die Möglichkeit, den Mitgliedern mitteilen zu können, dass für eine gewisse Zeit allenfalls der Mitgliederbeitrag erhöht werden muss, um das gleich hohe Niveau z.B. an die Zahnbeiträge aufrechterhalten zu können. Die Mitglieder können bei Bedarf diesen Entscheid immer noch beeinflussen und einen Antrag an die Versammlung stellen. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Wie sich die finanzielle Situation von PRO LIFE in den nächsten Jahren entwickeln und präsentieren wird, ist schwierig vorauszusehen. Der Verein hat bis anhin den grössten Teil seiner Erträge durch innovative Ansätze aus dem Krankenkassen-/Versicherungsgeschäft generiert. Diese Erlöse geraten zufolge regulatorischen Vorgaben immer mehr unter Druck mit der Konsequenz, dass diese Erträge sukzessive zurückgehen. Bekanntlich hat dies dazu geführt, dass das letzte Geschäftsjahr mit einem Verlust abgeschlossen werden musste und der aktuelle Trend ist gleichbleibend. Wird am Anliegen festgehalten, die bestehenden Mitgliedervorteile und insbesondere die Auszahlung von freiwilligen Ergänzungsbeiträgen an die Mitglieder dem verbrieften Vereinszweck folgend weiterhin möglichst auf dem jetzigen betragsmässigen Niveau beizubehalten, sollte zukünftig dem Zentralvorstand bei der Festsetzung der Mitgliederbeiträge mehr Flexibilität eingeräumt werden, um die Mitgliederbeiträge bei Bedarf angemessen anpassen zu können. Die heutigen Statuten regeln in Art. 3, dass sich der jährliche Beitrag auf höchsten Fr. 60.– beläuft und der Zentralvorstand innerhalb dieses Betrags den Beitrag festsetzt. Ausserordentliche Situationen können besser gemeistert werden, wenn der Zentralvorstand hier mehr Kompetenz zum Wohle des Vereins erhält. Der Zentralvorstand stellt folgenden Antrag:

Art. 3, Absatz 3: «Der jährliche Beitrag beläuft sich auf höchstens Fr. 60.–. Innerhalb dieses Betrags setzt der Zentralvorstand den Beitrag fest.» wird ganz gestrichen. Neu heisst es: «Die Mitgliederbeiträge werden vom Zentralvorstand festgesetzt».

sowie

Art. 11 neu: «7. Festsetzung der Mitgliederbeiträge». Der letzte Teil «innerhalb der vorgegebenen Limite von Art. 3, Absatz 3.» wird gestrichen.

Beschluss:

Die diesjährige Hauptversammlung empfiehlt den Mitgliedern einstimmig (ohne Ablehnungen und ohne Enthaltungen) die Annahme der beiden Statutenänderungen.


Traktandum 7 | Wiederwahl Andrea Geissbühler als Zentralvorstandsmitglied:

Andrea Geissbühler wohnt mit ihrer Familie in Bäriswil im Kanton Bern. Sie war 16 Jahre im Nationalrat tätig und hat sich stets für den Lebensschutz eingesetzt. Dieser Einsatz war nicht immer einfach, oft musste sie gegen den Strom schwimmen, aber ihr Anliegen war es, den Schwächsten und Kleinsten in unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. Ihre Zeit im Nationalrat ist aufgrund der Amtszeitbeschränkung nun vorbei. Gleichzeitig werden auch andere Lebensschützer im Parlament ausscheiden. Sie hat neben der Betreuung und Erziehung ihrer 3 Kinder eine neue Aufgabe als Aushilfslehrerin und Kindergärtnerin und arbeitet auch mit ihren Pferden und beeinträchtigten Kindern. Seit Anfang Jahr ist sie zudem Gemeinderätin. Sie würde sich über die Zusage freuen, weiterhin im Zentralvorstand von PRO LIFE mitwirken zu können.

Beschluss:

Die diesjährige Hauptversammlung empfiehlt den Mitgliedern einstimmig (ohne Ablehnungen und ohne Enthaltungen) die Annahme der Wiederwahl von Andrea Geissbühler als Zentralvorstandsmitglied.


Traktandum 8 | Wiederwahl der Revisionsstelle: TBO Revisions AG mit Marcel Strickler als leitender Revisor:

Matthias Wettstein wird als würdiger Stellvertreter von Marcel Strickler gebeten, das heutige Abstimmungsergebnis entgegenzunehmen.

Beschluss:

Die diesjährige Hauptversammlung empfiehlt den Mitgliedern einstimmig (ohne Ablehnungen und ohne Enthaltungen) die Annahme der Wiederwahl von TBO Revisions AG als Revisionsstelle.

Es folgt ein Nachruf zum Gedenken von Ramon Granges, ehemaliges und langjähriges Zentralvorstandsmitglied, der am 1. Juli 2023 verstorben ist. In seiner Todesanzeige steht geschrieben: Auferstehung ist unser Glaube, Wiedersehen unsere Hoffnung, Gedenken unsere Liebe. Ramon Granges hat sich bis zum Schluss mit all seinen Kräften für den Lebensschutz eingesetzt und der Zentralvorstand konnte viel von seinen temperamentvollen und engagierten Voten und seinem grossen, betriebswirtschaftlichen Wissen profitieren. Die Versammlung erhebt sich zu einer Schweigeminute. Anwesend ist auch Otto Zwygart, Gründungsmitglied und ehemaliges Zentralvorstandsmitglied sowie alt-Nationalrat EVP. Weil Corona eine Verabschiedung mit persönlichen Rahmen verunmöglichte, wird dies heute gebührend nachgeholt. Otto Zwygart bleibt PRO LIFE noch im Beirat erhalten. Das Gründerehepaar Weisensee kann aus gesundheitlichen Gründen leider heute nicht dabei sein.

Es liegt kein Wortbegehren mehr vor. Die Versammlung wird geschlossen, die Teilnahme verdankt und zum Dessertbuffet eingeladen.

Christian Schmid
Präsident PRO LIFE

Renato Solomita
Prokokollführer

 
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