Eine glücklich lächelnde schwangere Frau sitzt im Schneidersitz auf dem Sofa und hält liebevoll ihren Bauch. Dieser Moment steht für die Unterstützung durch Krankenkassenleistungen während der Schwangerschaft in der Schweiz.

Kaum eine Nachricht löst solche Gefühle aus wie die einer Schwangerschaft! Nun beginnt eine wunderschöne Reise, die viele Fragen auslöst. Doch wer kommt für die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft auf?

Werden die Laborkosten auch übernommen? Wie viele Ultraschalluntersuchungen übernimmt die Schweizer Krankenkasse? Sind die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs gedeckt? Was, wenn ich nur ambulant oder in einem Geburtshaus gebären will? Werden alle Medikamente übernommen oder muss ich einen Teil davon doch selbst bezahlen?

Folgende Leistungen (Pflichtleistungen) werden in der Schwangerschaft und Mutterschaft in der Schweiz durch die Krankenkasse (Grundversicherung/KVG) übernommen:

  • 8 Kontrolluntersuchungen (7 vor, 1 nach der Geburt)

  • 2 Ultraschalluntersuchungen – normalerweise in der 10.-12. Schwangerschaftswoche für die Nackenfaltenmessung und in der 20.-23. Schwangerschaftswoche die Untersuchung der Organe des Kindes (Detailsonografie) bei einer komplikationslosen Schwangerschaft sowie die zusätzlich nötigen Ultraschalluntersuchungen bei einer Risikoschwangerschaft.

  • Der Ersttrimester-Test für die statistische Risikoberechnung des Vorliegens einer Trisomie 21 (Down-Syndrom).

  • Falls bei der Nackenfaltenmessung oder dem Ersttrimester-Test ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde, übernimmt die Krankenkasse die genetischen Tests aus dem mütterlichen Blut (NIPD, Panorama und Harmonytest).

Gut zu wissen

Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis max. acht Wochen nach der Geburt des Kindes wird auf eine Kostenbeteiligung für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit verzichtet.

  • Bei Risikoschwangerschaften (Mutter über 35 Jahre alt), übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der invasiven Pränataldiagnostik Chorionzottenbiopsie und Fruchtwasserpunktion (Amniozentese).

  • Notwendige Laboranalysen

  • Medikamente (kassenpflichtige Medikamente der Spezialitätenliste (SL) die vom Arzt oder der Ärztin verschrieben wurden.

  • Massgefertigte Kompressionsstrümpfe ab Kompressionsklasse 2 (vom Arzt verordnet).

  • Milchpumpe: mit ärztlicher Verordnung bis zu 340 Franken Kostenbeteiligung für den Kauf einer elektronischen Doppelmilchpumpe inkl. Zubehörset oder bis zu 175 Franken für den Kauf einer elektronischen Einzelmilchpumpe inkl. Zubehörset; manuelle Version bis zu 47 Franken.

  • Pauschal 150 Franken an den Geburtsvorbereitungskurs, wenn dieser durch eine anerkannte Hebamme durchgeführt wird.

  • Kostenübernahme für eine stationäre oder ambulante Entbindung auf der allgemeinen Abteilung in einem Vertragsspital im Wohnkanton, Geburtshaus (muss sich auf der Spitalliste des Wohnkantons befinden) oder einer Hausgeburt. Lassen Sie sich vorgängig von Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache für die gewählte Variante ausstellen.

  • Die Spital- und Pflegekosten für Mutter und Kind übernimmt die Grundversicherung der Mutter. Benötigt das Kind wegen einer Krankheit einen Spitalaufenthalt, gehen die Kosten über die Krankenversicherung des Babys und somit fällt auch Selbstbehalt von 10% (max. CHF 350.–/Kalenderjahr) an. Falls Sie für Ihr Baby eine Wahlfranchise (abschliessbar bis maximal CHF 600.–/Kalenderjahr) gewählt haben, kommt diese selbstverständlich auch zum Tragen.

  • 3 Stillberatungen durch die Hebamme oder Krankenschwester.

  • Bei ambulanter oder Hausgeburt übernimmt die Grundversicherung die Nachsorge durch eine Hebamme während den ersten 56 Tagen nach der Geburt.

  • 1 ärztliche Nachkontrolle inkl. Laborkosten innert 10 Wochen nach der Geburt

Die Auflistung ist nicht abschliessend! Die Pflichtleistungen werden auch vor dem Erreichen der 13. Schwangerschaftswoche ohne Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt übernommen.

Sind Zusatzversicherungen für Schwangere sinnvoll?

Der Abschluss von sinnvollen Zusatzversicherungsprodukten lohnt sich im Hinblick auf eine geplante Schwangerschaft. Da die Leistungen einer Karenzfrist von mehreren Monaten unterliegen, sollten Sie diese möglichst frühzeitig abschliessen. Ihre persönliche Ansprechperson bei Ihrer Krankenkasse berät Sie gerne und umfassend.

Auf dem Bild ist ein Stethoskop als Sinnbild für die Krankenkassenlösung PRO LIFE zu sehen.

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