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Kundendienst PRO LIFE | Coronavirus | 3. Juli 2020

Seit dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit den Corona Tests entstehen. Bisher wurden die Kosten teilweise von den Kantonen oder Krankenversicherungen übernommen. Da dies zu einer Ungleichheit unter den Patientinnen und Patienten führte, hat sich der Bund für eine Vereinheitlichung entschieden.

Coronavirus Update: Information zur Kostenübernahme des Bundes betreffend der Coronatests (Rachenabstrich und serologischer Test), der nationalen Maskenpflicht ab dem 6. Juni 2020 im öffentlichen Verkehr sowie zur SwissCovid App und Contact Tracing inklusive Downloadlinks für Android und iPhone.

Dies bedeutet, dass seit dem 25. Juni 2020 für die Testpersonen keine Kostenbeteiligung in Form von Franchise und Selbstbehalt mehr anfallen. Aufgrund der wieder leicht ansteigenden Fallzahlen hat dies der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 entschieden und am Folgetag an der Medienkonferenz kommuniziert. Damit soll verhindert werden, dass Personen sich aus finanziellen Gründen nicht testen lassen.

Damit die Kosten übernommen werden, müssen die Kriterien des BAGs erfüllt sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie unter den Covid-19-typischen Symptomen wie beispielsweise Fieber, Husten, Halsweh oder der Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns leiden und Ihr Arzt/Ihre Ärztin einen Coronatest anordnet.

Achtung

Die Kosten werden vom Bund nicht übernommen, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie den Test auf Wunsch Ihres Arbeitgebers vornehmen lassen oder Sie das Testresultat für eine bevorstehende Reise benötigen.

Neu übernimmt der Bund sowohl die Kosten für Tests auf Infektionen mit dem Coronavirus (Rachenabstrich) als auch die serologischen Tests (Bluttest) zum Nachweis von Antikörpern im Blut.

Maskenpflicht im ÖV

In seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien, hat der Bundesrat entschieden, die nationale Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln einzuführen. Angestossen hat dieser Entscheid Gesundheitsminister Alain Berset mit der Beantragung eines landesweiten Obligatoriums, das nun am 6. Juli 2020 in Kraft tritt.

Erklärvideo – So verwenden Sie die Hygienemasken

Die Bundesräte Alain Berset, Simonetta Sommaruga, Guy Parmelin und Ueli Maurer traten am 1. Juli 2020 vor die versammelten Journalisten und gaben die neuen Massnahmen an der Medienkonferenz des Bundesrates bekannt. Neu gilt ab dem 6. Juli die nationale Maskenpflicht (Hygiene- oder Textilmasken) in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu zählen Züge, Trams und Busse sowie Bergbahnen, Seilbahnen oder Schiffe.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Schutzmaske tragen können. Bussen oder Sanktionen bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht sind keine vorgesehen. Allerdings wird bei renitenten Personen ein ordentliches Bussverfahren eingeleitet.

Achtung

Reisende ohne Maske müssen damit rechnen, beim nächsten Halt das entsprechende Transportmittel (Zug, Bus, Tram, Berg- und Seilbahn oder Schiff) verlassen zu müssen.

Des Weiteren ordnete der Bundesrat für Personen, welche aus Corona-Risikogebieten (die Liste wird laufend ergänzt vom BAG) in die Schweiz zurückkehren, eine Quarantäne von 10 Tagen an. Ziel dieser Massnahme ist, eine zweite Welle zu verhindern.

SwissCovid App und Contact Tracing

Seit dem 25. Juni 2020 steht die SwissCovid App interessierten Personen zum Download zur Verfügung. Die App trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt die bis anhin praktizierte Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone und hilft mit, die Übertragungskette zu stoppen.

Wie funktioniert die SwissCovid App?

Hier steht die Smartphone-App (Android und iPhone) für interessierte Personen zum Download bereit:

Die Nutzung der App ist freiwillig und kostenlos. Je mehr Personen die App installieren, desto wirkungsvoller unterstützt sie die Eindämmung des Coronavirus.

Haftungsausschluss

Bei den aufgeführten Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise, die lediglich zu Informationszwecken dienen. Sie ersetzen keine medizinische Beratung durch eine Fachperson. Bei Unsicherheit oder Unklarheit holen Sie sich telefonisch Rat bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ein.

Auskunft erteilt Ihnen auch die Infoline des BAGs zum Thema «Coronavirus». Sie erreichen die Fachpersonen unter +41 58 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr). Die aktuellen Informationen des Bundesamts für Gesundheit finden Sie zudem auf dessen Webseite.


Informationen: Stand 03.07.2020


Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).


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