In einem warmen, wohnlichen Raum mit Bücherregalen und Pflanzen teilen vier Menschen einen fröhlichen Moment. Ein älterer Mann sitzt im Vordergrund, während eine Frau und ein Kind liebevoll mit ihm interagieren. Eine weitere erwachsene Person beobachtet die Szene lächelnd. Ein Bild voller Nähe und Lebensfreude.

01. Oktober 2025

Was sich ab dem 1. Januar 2026 ändert

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln für die freiwilligen Ergänzungsbeiträge. Alle PRO LIFE-Mitglieder – ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – profitieren künftig von einer gezielten Unterstützung bei hohen, oft nicht versicherten Zahnarztkosten.

Gezielte Entlastung bei Zahnarztkosten – ab 1. Januar 2026

Ab diesem Datum stärkt PRO LIFE seine freiwilligen Ergänzungsbeiträge im Zahnbereich – gerecht, nachvollziehbar und noch besser auf die realen Lebenssituationen unserer Mitglieder abgestimmt.

Neu: Zuschüsse für Erwachsene bei hohen Zahnarztrechnungen

Erwachsene profitieren neu von einer Kostenübernahme von 60%* des Rechnungsbetrags bei Zahnarztrechnungen über CHF 2'500.– bis max. CHF 5'000.- pro Behandlung und Rechnung für konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen (ohne Zahnstellungskorrekturen). Die Liste der ausgeschlossenen Leistungen können Sie hier einsehen.

Zwei Personen stehen eng beieinander und lächeln in die Kamera. Die linke Person trägt eine Brille und ein helles Hemd, die rechte ein helles Oberteil. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt eine Aussenkulisse mit Gebäuden und etwas Grün.

Was für Zahnbehandlungen sind gemeint?

Konservierende Zahnbehandlungen sind zahnärztliche Massnahmen, die dem Erhalt des natürlichen Zahns dienen. Ziel ist es, geschädigte Zähne – zum Beispiel durch Karies, Frakturen oder Entzündungen – zu erhalten, zu stabilisieren und wieder funktionsfähig zu machen, anstatt sie zu entfernen oder durch Zahnersatz zu ersetzen. Typische Behandlungen sind: Hochwertige Zahnfüllungen, komplexe Kariesentfernung, Wurzelbehandlungen, Zahnaufbauten und Behandlungen empfindlicher Zähne.

Prothetische Zahnbehandlungen bezeichnen zahnärztliche Massnahmen, bei denen fehlende oder stark beschädigte Zähne ersetzt oder dauerhaft überkront werden. Ziel ist es, vor allem die Funktion des Gebisses wiederherzustellen, wenn eine Zahnerhaltung nicht mehr möglich oder nicht ausreichend ist. Typische Behandlungen sind: Zahnimplantate, Zahnbrücken, Vollkronen, Zahnentfernungen (Extraktionen).

BeispielBeschreibung
Rechnung CHF 3'500.–Bei einer Zahnarztrechnung von CHF 3'500.– übernimmt PRO LIFE 60%*, also CHF 2'100.–.
Rechnung CHF 8'000.–Bei einer Zahnarztrechnung von CHF 8'000.– übernimmt PRO LIFE 60%*, also CHF 4'800.–.


Weiterhin gezielte Unterstützung für Kinder und Jugendliche – neu bis 20 Jahre

PRO LIFE unterstützt Kinder und Jugendliche neu bis zum 20. Altersjahr mit freiwilligen Ergänzungsbeiträgen, die gezielt auf die Bedürfnisse junger Mitglieder und deren Familien abgestimmt sind. So werden auch weiterhin wichtige Zahnbehandlungen und Zahnstellungs- sowie Kieferkorrekturen gefördert. Die Verteilung erfolgt verlässlich, nachvollziehbar und angemessen auf die Lebenssituation aller.

Ein blondes Kind mit hochgebundenen Haaren lächelt in die Kamera. Es trägt ein weisses Oberteil und befindet sich im Freien. Der Hintergrund ist bunt und unscharf.

Konservierende Behandlungen

Typische konservierende Zahnbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen sind: Regelmässige Zahnkontrollen und Routineuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Karies, professionelle Zahnreinigung (Entfernung von Zahnbelag und Verfärbungen, Fissurenversiegelung (Versiegelung tiefer Grübchen), Zahnfüllungen (häufigste Behandlung bei Karies «Löcher» im Milch- oder bleibenden Zahn), Milchzahnkronen (bei stark zerstörten Milchzähnen – meist nach mehrfacher Karies), Behandlung empfindlicher Zahnhälse.

PRO LIFE übernimmt neu 60%* der Kosten, ohne Betragslimit

BeispielBeschreibung
Rechnung CHF 400.–Bei einer Zahnarztrechnung von CHF 400.– übernimmt PRO LIFE 60%*, also CHF 240.–.
Eine jugendliche Person mit Zahnspange lächelt in die Kamera. Sie trägt eine schwarze Jacke und steht draussen. Im Hintergrund sind ein Zaun und Bäume leicht verschwommen zu erkennen.

Kieferorthopädie

PRO LIFE übernimmt neu 15% ab einem Rechnungsbetrag von CHF 2'000.–*. Unter CHF 2'000.– erfolgt keine Beteiligung.

BeispielBeschreibung
Rechnung CHF 5'000.–Die Rechnung wird zuerst beim Krankenkassenpartner eingereicht, der 75% (CHF 3'750.–) übernimmt.
Anschliessend wird die Leistungsabrechnung zusammen mit der Zahnarztrechnung an PRO LIFE gesendet.
PRO LIFE übernimmt 15%* (CHF 750.–)
. Den Rest von CHF 500.– trägt das Mitglied selbst.
Rechnung CHF 500.–Die Rechnung wird direkt an den Krankenkassenpartner gesendet, der 75% (CHF 375.–) übernimmt.
Da der Betrag unter CHF 2'000.– liegt, beteiligt sich PRO LIFE nicht. Den Rest von CHF 125.– trägt das Mitglied selbst.

So einfach funktioniert zukünftig die Einreichung von Zahnstellungskorrektur- oder Spangenrechnungen:

  1. Zahnarztrechnung(en) zuerst beim Krankenkassenpartner einreichen.


  2. Leistungsabrechnung(en) des Krankenkassenpartners zusammen mit der/den Zahnarztrechnung(en) bei PRO LIFE einreichen.


  3. PRO LIFE übernimmt pro Rechnung über CHF 2'000.– 15%* des Rechnungsbetrags.

Faire Verteilung der Beiträge

Mit den neuen Regelungen verteilt PRO LIFE die freiwilligen Ergänzungsbeiträge gerechter auf alle Altersgruppen. So profitieren Kinder, Jugendliche und Erwachsene entsprechend ihrer Lebenssituation gleichermassen.

Eine Person sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und lächelt in die Kamera. Auf dem Tisch liegen ein Apfel, eine Lampe und Papiere. Im Hintergrund sind Bücherregale und Notizen an der Wand zu sehen – ein typisches Homeoffice-Setting.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne weiter.

Sie möchten wissen, ob Sie oder Ihre Kinder Anspruch auf die freiwilligen Ergänzungsbeiträge von PRO LIFE haben, wie hoch diese sind und wie das Vorgehen genau funktioniert?

Füllen Sie das Kontaktformular aus. Eine Fachperson aus dem Team «Freiwillige Beiträge» wird sich umgehend bei Ihnen melden und Ihre Fragen gerne beantworten.

2 Minuten Zeit investieren

Diese wird dafür genutzt, einen Mehrwert für die Besucher auf der Webseite zu kommunizieren.

Wichtiger Hinweis bei Kündigung


Mit einer Mitgliedschaftskündigung entfallen nicht nur alle Zahnzuschüsse für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, sondern auch diese wertvollen Vorteile:



Alle Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Seite Voraussetzungen für den Erhalt der freiwilligen Ergänzungsbeiträge.


Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft dennoch kündigen möchten, können Sie dies über das Kontaktformular tun.

Ein Wort des Dankes und der Verbundenheit

Mit einer Kündigung endet nicht nur ein Anspruch – es geht auch ein Stück gemeinsamer Weg zu Ende. Jede Mitgliedschaft ist ein sichtbares Zeichen gelebter Solidarität, ein stilles Versprechen füreinander einzustehen, wenn das Leben schwierig wird.

Wir danken Ihnen von Herzen für Ihr bisheriges Mittragen, für Ihre Offenheit und Ihr Vertrauen. Sie waren Teil einer Gemeinschaft, die trägt, tröstet und Hoffnung schenkt. Möge der Gedanke, dass Ihr Beitrag vielen Menschen geholfen hat, auch Sie begleiten – mit dem guten Gefühl, etwas Wertvolles bewirkt zu haben.

Die Zuschüsse von PRO LIFE an die Zahnbehandlungen gelten ab dem 1. Januar 2026

Damit Sie auf einen Blick sehen, wie PRO LIFE Sie bei Zahnbehandlungen unterstützt, haben wir die wichtigsten Leistungen zusammengefasst. So erkennen Sie sofort, welche freiwilligen Ergänzungsbeiträge und Limiten gelten, und für welche konkreten Behandlungsarten Sie mit einem Zuschuss rechnen können. Alles ist fair, transparent und optimal auf die Lebenssituation Ihrer Familie abgestimmt.

ZielgruppeLeistungen und Beispiele
Erwachsene60% Kostenübernahme pro konservierende Zahnbehandlung* (ohne Zahnstellungskorrekturen) über CHF 2'500.– bis max. CHF 5'000.- pro Behandlung und Rechnung. Beispiele: Füllungen, umfangreiche Wurzelbehandlungen, Zahnersatz u. v. m.
Kinder & Jugendliche bis 20 JahreKonservierende Behandlungen: 60% der Kosten*, ohne Limit. Beispiele: Zahnreinigung, Löcher flicken, Zahnkontrollen und Routineuntersuche u. v. m.

Kieferorthopädie: Ab einem Rechnungsbetrag von CHF 2'000.– erfolgt eine Kostenübernahme 15%*. Unter einem Rechnungsbetrag von CHF 2'000.– erfolgt keine Beteiligung.

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