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Alexander Kunz| Gebäudeversicherung| 6. November 2020

In der Schweiz befinden sich heute über 1.7 Mio. Liegenschaften. Davon fallen rund 1.43 Mio. alleine auf Wohngebäude. Bekanntlich geht ein Kauf einer Liegenschaft mit einer hohen finanziellen Verpflichtung einher. Es ist daher unabdingbar, sich in Bezug auf den Schutz des Eigenheimes und damit des investierten Kapitals genaue Gedanken zu machen.

Zur obligatorischen Gebäudeversicherung können Sie noch diverse Zusatzversicherungen wie Feuer- und Elementarschaden, Gebäudewasserversicherung, Gebäudeglasversicherung, Mietertragsausfall, Photovoltaikanlage oder auch eine Umgebungsversicherung abschliessen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns via Chat.

Um sich vor allfälligen Gefahren (Risiken) zu schützen, geht es darum, diese zu (er)kennen und dabei zu prüfen, welcher Versicherungsschutz hierfür notwendig ist oder sich gar aufdrängt.

UNSER TIPP

Eine regelmässige Deckungsüberprüfung sowie eine kompetente Beratung im Bereich "Gebäudeversicherung" lohnt sich in jedem Fall.

Die Feuer- und Elementarschaden-Versicherung beim kantonalen Gebäudeversicherer

Der Gesetzgeber nimmt dem Hauseigentümer einen wesentlichen Punkt bereits ab. In allen Kantonen sind die Risiken Feuer (Kurzschluss in der elektrischen Installation, Blitzschlag usw.) und Elementar (Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Sturmwind, Hochwasser und Überschwemmung) obligatorisch zu versichern. Dadurch ist jeder Hausbesitzer verpflichtet, diese beim kantonalen Gebäudeversicherer zu versichern. Eine Ausnahme gilt jedoch in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Genf, Tessin Appenzell i.R. und Wallis. In diesen Kantonen kann der Hausbesitzer die erwähnten Risiken bei der Versicherungsgesellschaft, seiner Wahl, versichern.

Zur obligatorischen Gebäudeversicherung können Sie noch diverse Zusatzversicherungen wie Feuer- und Elementarschaden, Gebäudewasserversicherung, Gebäudeglasversicherung, Mietertragsausfall, Photovoltaikanlage oder auch eine Umgebungsversicherung abschliessen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns via Chat.

 

GUT ZU WISSEN

Hauseigentümer sind verpflichtet, eine Feuer- und Elementarschädenversicherung beim kantonalen Gebäudeversicherer abzuschliessen.

Die Gebäudewasserversicherung

Ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist das Wasser. Wasser kann am Gebäude einen erheblichen Schaden anrichten. Ein Defekt am Dach, Grund- oder Oberflächenwasser, welches in das Innere dringt, ein Rückstau in der Abwasserleitung / Kanalisation sind dabei nur einige Beispiele. Obwohl nicht obligatorisch, ist es das Risiko, welchem statistisch am meisten Schadenfälle zuzuordnen sind. Es ist deshalb äusserst ratsam, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

Die Zusatzversicherungen

Das Risiko Wasser steht unweigerlich in direkter Verbindung mit den Freilegungskosten. Im Innern und auf der eigenen Parzelle, befinden sich viele dem Gebäude dienende Wasser- und oftmals auch Gasleitungen (diese sind i.d.R. den Wasserleitungen gleichgesetzt). Da sich in neuzeitlichen Gebäuden die Leitungen meist im Mauerwerk oder Boden (Steig- und Fallleitungen, Bodenheizungen usw.) oder im Terrain (Frisch- und Abwasserleitungen) befinden, muss der genaue Schadenort (Leck) zuerst gefunden werden, bevor die eigentliche Reparatur erfolgen kann.
In den meisten Fällen sind mit den Freilegungskosten die Aufwendungen versichert, um das Leck zu finden, das defekte Leitungsstück freizulegen und nach Abschluss der Arbeiten, die Schadenstelle wieder (optisch) in den Zustand vor dem Schadeneintritt zu versetzen.

Nicht versichert ist das defekte Leitungsstück. Diese Kosten gehen zu Lasten des Hauseigentümers. Erfahrungsgemäss schlagen sich gerade die Such- und Freilegungskosten finanziell stark nieder.

Zur obligatorischen Gebäudeversicherung können Sie noch diverse Zusatzversicherungen wie Feuer- und Elementarschaden, Gebäudewasserversicherung, Gebäudeglasversicherung, Mietertragsausfall, Photovoltaikanlage oder auch eine Umgebungsversicherung abschliessen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns via Chat.

Das Freilegen einer Gas- oder Wasserleitung auf der eigenen Parzelle verursacht oftmals imense Kosten. (Themenbild)

Beim Abschluss der Gebäudewasserversicherung sind die Freilegungskosten bis zu einer gewissen Summe (in den meisten Fällen CHF 10'000.00) automatisch mitversichert. Mittlerweile bieten einzelne Versicherungsgesellschaften gar Lösungen an, in welchen die Höhe der Freilegungskosten unbegrenzt ist (max. der Gebäudewert) und ausserdem das defekte Leistungsstück (inkl. Schäden an Schieber usw.) ebenfalls mitversichert sind.

Welche Zusatzversicherungen gibt es sonst noch?

Absolut sinnvoll ist der Einschluss einer Gebäudeglasversicherung. Mit dieser Zusatzversicherung sind einerseits sämtliche Fenster des Gebäudes, in der Küche die Steinabdeckung und das Glaskeramikkochfeld, sowie alles Glas, resp. glasähnlichen Materialien, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind, im Bad das Lavabo, der Spiegelschrank, das Klosett, das Bidet, die Badewanne und die Duschtasse samt Glas oder glasähnlicher Abtrennung versichert. In der Regel kommt bei solchen Schadenfällen kein Selbstbehalt zum Tragen.

Zur obligatorischen Gebäudeversicherung können Sie noch diverse Zusatzversicherungen wie Feuer- und Elementarschaden, Gebäudewasserversicherung, Gebäudeglasversicherung, Mietertragsausfall, Photovoltaikanlage oder auch eine Umgebungsversicherung abschliessen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns via Chat.

Mietertragsausfall Versicherung

Falls Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind und dieses oder Teile davon vermietet haben, macht der Einschluss des Mietertragsausfalles Sinn. Sollte Ihre Liegenschaft durch einen Schaden unbewohnbar sein, werden die Mieter dafür keinen Mietzins mehr bezahlen müssen. Gegenüber Ihrer Hausbank, bei welcher Sie die Hypothek abgeschlossen haben, stehen Sie jedoch nach wie vor in der Schuld – in anderen Worten, die Bank wird Ihnen mit den Zinskosten nicht entgegenkommen, weil die Liegenschaft einen Schaden erlitten hat. Sie haben mit dem Mietertragsausfall somit Gewähr, dass Sie auch im Schadenfall finanziell in keinen Engpass geraten und Ihre Verbindlichkeiten weiterhin bedienen können.

Haustechnische Anlagen versichern

Wenn Sie stolzer Besitzer einer neuen oder nahezu neuen Liegenschaft sind, überlegen Sie sich, ob Sie nicht die haustechnischen Anlagen versichern wollen. Mit dieser Zusatzversicherung sind die Heizung, die Photovoltaikanlage und die Wasseraufbereitung gegen Über- oder Unterspannung, innere Schäden und Fehlbedienung versichert. Es gilt aber zu bemerken, dass im Schadenfall ausschliesslich der Zeitwert geleistet wird, weshalb diese Zusatzversicherung bei Gebäuden mit älterer Infrastruktur (> 20 Jahren) nicht zu empfehlen ist.

Zur obligatorischen Gebäudeversicherung können Sie noch diverse Zusatzversicherungen wie Feuer- und Elementarschaden, Gebäudewasserversicherung, Gebäudeglasversicherung, Mietertragsausfall, Photovoltaikanlage oder auch eine Umgebungsversicherung abschliessen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns via Chat.

Haustechnische Anlagen, aber auch Photovoltaikanlagen können zur Risikominderung versichert werden. (Themenbild)

Gebäudeversicherung – zusätzliche Gefahren einschliessen

Wenn sich Ihr Gebäude an einer exponierten Stelle befindet, empfehlen wir Ihnen den Einschluss der „zusätzlichen Gefahren“. Damit sind allfällige Vandalen-, Insekten und Verbissschäden durch Nagetiere oder ein Schaden durch den Anprall eines Fahrzeuges bis zu einer gewissen Summe versichert.

Die Umgebungsversicherung

Verfügen Sie über einen schönen Garten, unter Umständen sogar umrahmt mit einem Zaun oder einer Mauer (sog. Einfriedungen), lohnt es sich, den Einschluss einer Umgebungsversicherung zu prüfen. In Abhängigkeit des Kantons besteht dabei der Versicherungsschutz bei den unter Elementarversicherung (siehe kantonal. Gebäudeversicherung) aufgeführten Schadenereignissen, aber auch Vandalenschäden oder der Fahrzeuganprall an der Einfriedung.

Zur obligatorischen Gebäudeversicherung können Sie noch diverse Zusatzversicherungen wie Feuer- und Elementarschaden, Gebäudewasserversicherung, Gebäudeglasversicherung, Mietertragsausfall, Photovoltaikanlage oder auch eine Umgebungsversicherung abschliessen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns via Chat.

 

AUFGEPASST

Wer seine Parzelle mit einem hochwertigen Zaun sichert, tut gut daran, eine Umgebungsversicherung abzuschliessen.

Fragen zu Ihrer Gebäudeversicherung?

Wenn Sie Fragen zu Ihrer heutigen Gebäudeversicherung haben oder im Begriffe sind, ein Gebäude zu kaufen oder zu bauen und diesbezüglich Unterstützung wünschen, stehen wir Ihnen als persönlicher Versicherungsberater gerne zur Seite.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in allen anderen Versicherungsbelangen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns.


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