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Kundendienst PRO LIFE | Krankentaggeldversicherung | 25. Mai 2022

Der Jungunternehmer, Simon Graber, hat sich vor einigen Jahren als Maler und Gipser selbstständig gemacht. Das Kleinunternehmen ohne Angestellte floriert in kurzer Zeit und Simon kann sich vor Arbeitsaufträgen kaum retten. Als Hauptverdiener der Familie lastet allerdings ein grosser Druck auf ihm. Dennoch geht er jeden Tag sehr gerne seiner Arbeit nach, bis ihn ein Schicksalsschlag aus der Bahn wirft – einen Herzinfarkt!

Krankentaggeldversicherung für Selbstständigerwerbende. Wer kommt für einen Lohnausfall auf? Wie kann ich meine Familie ernähren? Wie werden die Fixkosten gedeckt?.

Dank sofortigem und richtigem Handeln kann Simon gerettet und im Krankenhaus behandelt werden. Anschliessend muss er für mehrere Wochen in eine Reha-Klinik. Vor allem seine Psyche braucht Unterstützung, aber auch ein neuer Lebensstil muss eingeübt werden.

Krankentaggeldversicherung nach VVG

Simons Gedanken drehen sich vorwiegend um das Geschäft und die damit verbundene finanzielle Absicherung der Familie. Der Ertragsausfall bereitet ihm grossen Kummer. Simon stellt sich Fragen wie:

Wer kommt für den Lohnausfall auf?

Wie kann ich meine Familie ernähren?

Wie werde ich die Fixkosten decken können?

Er nimmt mit seinem Versicherungsberater Kontakt auf und erzählt ihm das Geschehnis. Der Versicherungsberater hört sich die tragische Geschichte geduldig an und kann Simon schon bald die gröbsten Ängste nehmen. Er erklärt ihm, dass in der Schweiz die Krankentaggeldversicherungen sowohl gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) als auch auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) abgeschlossen werden können.

Weiter teilt er Simon mit, dass sie glücklicherweise bei der Firmengründung eine Krankentaggeldversicherung nach VVG abgeschlossen haben. Es handelt sich um eine Privatversicherung. Da das Krankentaggeld nach VVG eine freiwillige Versicherung ist, steht es dem Versicherungsnehmer frei, ob er einen Vertrag abschliessen will oder bewusst darauf verzichten möchte. Auf Versicherungsschutz verzichten wollen heisst, dass man das Risiko im Schadenfall selbst trägt.

Ein Angestellter hat diese Sorgen nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Angestellten bei unverschuldeten Absenzen infolge Krankheit die Lohnfortzahlung zu gewähren.

GUT ZU WISSEN

In der Versicherungswelt gilt ein Herzinfarkt als Krankheit und nicht als Unfall.
Der Unterschied zwischen Krankheit und Unfall und deren Definition finden Sie hier

Versicherungsschutz und versicherte Leistung

Versichert sind Ausfälle des Erwerbseinkommen wegen krankheitsbedingten Arbeitsverhinderungen. Zusätzlich kann auch die Mutterschaft versichert werden. In der Police von Simons Krankentaggeldversicherung steht folgendes:

Versichertes Taggeld:CHF 180
Wartefrist:30 Tage
Leistungsdauer:730 Tage, abzüglich Wartefrist

Die Höhe des Taggeldes wurde bei Vertragsabschluss mit Simon als fester Betrag vereinbart. Dieser Betrag wird unabhängig vom tatsächlichen Einkommensausfall ausbezahlt.

Die Wartefrist bei Krankheit kann frei vereinbart werden. Dabei gilt natürlich: je länger die Wartefrist, desto tiefer ist die Prämie. Auch die Dauer der Taggeldauszahlung kann frei vereinbart werden. Die Prämie hängt von der Höhe des Taggelds, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht der versicherten Person ab. Nach Prüfung des Gesundheitszustandes (mittels Fragenbogen) kann der Versicherer unter Umständen einen Vorbehalt oder Prämienzuschläge machen.

Simon weiss nun, dass die entstanden Heilungskosten von der Krankenkasse (KVG und VVG falls vorhanden) und der Erwerbsausfall von der Krankentaggeldversicherung nach VVG gedeckt sind.

AUFGEPASST

Das Unfallrisiko ist ebenso wichtig wie die Krankheit.
Möchten Sie freiwillig diese wichtigen Risiken versichern, kann dies zusammen in einer Police abgedeckt werden.

Ob ein Einzelunternehmen, eine Grossfirma oder der Versicherungsschutz für die Vollzeit- und Teilzeitangestellte gewählt wird – wir empfehlen auf jeden Fall den Abschluss einer Krankentaggeld- und Unfallversicherung.

Was sagen die Statistiken?

In der Schweiz sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache und der dritthäufigste
Hospitalisierungsgrund. Aus der untenstehenden Statistik geht hervor, dass seit dem Jahr 2002 die Erkrankung von Herz-Kreislauf um 22% angestiegen sind. Was sind die primären Gründe dafür? Die Bevölkerung wächst und wird stetig älter! Den Todesfällen aufgrund dieser Erkrankungen ist auch eine besondere Beachtung zu schenken. Diese sind nämlich für denselben Zeitraum um 16% gesunken.

In der Schweiz sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache und der dritthäufigste
Hospitalisierungsgrund.

Quelle: BFS

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Gerade als Jungunternehmen ohne oder auch mit (wenigen) Angestellten, ist es sehr wichtig, keine Versicherungslücke zu übersehen. Unsere Experten gehen auf Ihre Bedürfnisse ein und helfen auch im Schadenfall weiter. In einem eingehenden Beratungsgespräch entscheiden Sie, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen abgeschlossen werden sollen. Wir kümmern uns gerne um den Rest. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Betrieb. Nutzen Sie dieses Angebot und schützen Sie Ihre Firma für den Ernstfall. Reservieren Sie sich jetzt einen Beratungstermin. Bei Fragen sind wir telefonisch unter 0848 870 870 oder per Mail info@prolife.ch für Sie erreichbar.


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