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Kundendienst PRO LIFE | Autoversicherung | 31. Mai 2018

Als wir noch nicht mit dem Auto unterwegs waren, bewegten wir uns mit Tier und Wagen durch die Gegend. Im Jahr 1886 entstand das erste Motordreirad mit einem Verbrennungsmotor des deutschen Erfinders Carl Benz. Durch diesen Vorteil konnte sich der Mensch deutlich schneller und einfacher über längere Strecken fortbewegen.

Seither hat sich in unserer Gesellschaft einiges geändert. Der Schweizer Strassenverkehr hat zugenommen und es sieht nicht so aus, als würde dieser Trend nach oben stagnieren. Gemäss Bundesamt für Statistik waren im Jahr 2017 in der Schweiz 6,1 Millionen motorisierte Strassenfahrzeuge eingelöst. Verglichen mit dem Jahr 2000 entspricht dies einer Zunahme von 32 Prozent.

Sie haben Ihr Traumauto gefunden? Wie geht es nun weiter? Haftpflicht, Teilkasko und Kollisionskasko müssen abgeschlossen werden. Welche Versicherungen braucht es, wenn Sie ein Auto leasen? Für Jugendliche und Neulenker gilt ein genereller Selbstbehalt. Bei Fragen melden Sie sich einfach via Livechat.

Was sind die Voraussetzung um ein Motorfahrzeug führen zu dürfen?

Um Auto fahren zu können, benötigt man nicht nur die finanziellen Mittel. Eine Grundvoraussetzung ist natürlich die bestandene theoretische und praktische Fahrprüfung (Mindestalter 18 Jahre). Anschliessend hat man die Möglichkeit ein Auto zu kaufen oder sich zwischendurch eins auszuleihen.

Sie haben Ihr Traumauto gefunden, so geht es weiter

Diverse Versicherungsofferten für das Auto einholen.

Den Versicherungsnachweis für die Haftpflichtversicherung bei der entsprechenden Gesellschaft bestellen. Der Nachweis wird elektronisch an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet.

Falls es sich um das erste Auto handelt und Sie das Kontrollschild selber aussuchen wollen, gehen Sie persönlich auf das Strassenverkehrsamt vorbei. Damit die Umschreibung verarbeitet werden kann, benötigen Sie den Fahrzeugausweis.

Sobald das Kontrollschild am Fahrzeug montiert ist, kann es losgehen!

Sie haben Ihr Traumauto gefunden? Wie geht es nun weiter? Haftpflicht, Teilkasko und Kollisionskasko müssen abgeschlossen werden. Welche Versicherungen braucht es, wenn Sie ein Auto leasen? Für Jugendliche und Neulenker gilt ein genereller Selbstbehalt. Bei Fragen melden Sie sich einfach via Livechat.

Versicherung – das müssen Sie wissen!

Für jedes Motorfahrzeug, das im öffentlichen Verkehr verwendet wird, muss zwingend eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das SVG (Strassenverkehrsgesetz) bestimmt sowohl die Versicherungspflicht wie auch die Haftung des Motorfahrzeughalters. Durch dieses massgebliche Gesetzt, will sichergestellt werden, dass die Haftpflichtansprüche aus Verkehrsunfällen sicher bezahlt werden. Wer durch ein Motorfahrzeug geschädigt wird, soll nicht das Risiko tragen müssen, dass der Lenker nicht genügend Geld hat, um den angerichteten Schaden zu bezahlen.

Versicherungsleistungen im Überblick

Welche Kosten werden von Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung übernommen? Was ist eine Kollisionskaskoversicherung?
HaftpflichtPersonenschäden und Sachschäden von Drittpersonen bis zur vereinbarten Garantiesumme
TeilkaskoFeuer, Elementarschäden, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren, mutwillige/böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus), weitere Risiken gemäss AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen der gewählten Gesellschaft)
KollisionskaskoKollision, z.B. eine Auffahrt Kollision in einen Baum und weitere Risiken
gemäss AVB

Falls Sie ein Auto leasen, verlangt die Leasingfirma auf jeden Fall den Abschluss einer Vollkaskodeckung (Teil- und Kollisionskasko ergibt zusammen die Vollkaskodeckung, siehe Erklärung zu den Versicherungsleistungen).

Die meisten Motorfahrzeugversicherer kennen für Jugendliche Lenker (25. Lebensjahr nicht vollendet) und Neulenker (über 25 Jahre, aber weniger als 2 Jahre im Besitz des Führerausweises) einen generellen Selbstbehalt. Das Selbstbehaltsystem der Motorfahrzeughaftpflicht variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Tipp für Junglenker – einlösen auf Wechselschild

Hat man den Führerschein erlangt und ein tolles Fahrzeug gefunden, ist es vor allem für Junglenker ein sehr kostspieliges Vergnügen. Wir empfehlen Jung- und Neulenker das erste Auto auf Wechselschild einzulösen. Vielleicht haben die Eltern auch Interesse daran bei Zulassung, Fahrzeugsteuer und Versicherungsprämie zu sparen.

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Was ist ein Wechselschild und was bedeutet das?

In der Schweiz dürfen auf ein und demselben Kontrollschild maximal zwei Fahrzeuge eingelöst werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um dieselben Motorfahrzeugarten handelt. Das heisst, dass ein Motorrad und ein Auto sich nicht ein Wechselschild teilen können. Selbstverständlich darf sich immer nur ein Fahrzeug auf der Strasse im Einsatz befinden.
Der grosse Vorteil einer solchen Lösung ist, dass auf der Zulassung, den Steuern und der Versicherungen für das zweite Fahrzeug einen Rabatt gewährt wird. Dies senkt die Fixkosten für die Fahrzeuge enorm.

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie sehen, man muss so einiges wissen, berücksichtigen und organisieren. Speziell wenn man das erste Mal ein Fahrzeug einlösen will, kann man im Versicherungsdschungel Unterstützung gebrauchen. Damit Sie Zeit und Geld sparen können, helfen wir gerne weiter. Wir beraten, wickeln alles Nötige für Sie ab und stehen Ihnen gerne mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.

Mittels Kontaktformular erreichen sie uns umgehend.

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