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Kundendienst PRO LIFE| gestohlene oder beschädigte Skiausrüstung | 28. Januar 2021

Ob jung oder alt, als Familie oder Einzelperson, mit dem Snowboard oder den Skiern unterwegs – auf den Skipisten lauern immer Risiken und Gefahren.

Wer übernimmt die Kosten, wenn die gemietete Ski- oder Snowboardausrüstung gestohlen oder beschädigt wird? Wie verhält es sich, wenn es sich um die eigenen Skier oder Snowboards handelt, die gestohlen oder durch eine Unachtsamkeit selbst beschädigt wurden? Gibt es dafür eine Versicherung?

Tim und Anna gönnen sich einen traumhaften Skitag in den Schweizer Bergen. Früh morgens fahren sie los, damit sie die Menschenmenge umgehen können. Das Wetter ist perfekt, die Pisten top präpariert. In voller Montur kurven die beiden sorglos die Piste hinunter und geniessen den Moment.

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Plötzlich tauchen Fragen auf

Tim und Anna haben sich dieses Jahr die Skier im Fachgeschäft für die ganze Wintersaison gemietet. Fürs nächste Jahr planen sie, neue Skier käuflich zu erwerben.

Bei einer Kaffeepause auf der Terrasse tauchen plötzlich Fragen auf: Wer kommt für den Schaden auf, wenn die Skier gestohlen oder unabsichtlich beschädigt werden? Tim nimmt an, dass diese Schäden über die Hausratversicherung gedeckt sind. Anna jedoch ist sicher, dass die Hausratversicherung keine Eigenschäden wie «Skibruch» etc. übernimmt. Welche Versicherung kommt für welche Risiken im Schadenfall auf?

Privathaftpflicht-Versicherung

Die Privathaftpflichtversicherung kommt in der Regel für gemietete Gegenstände auf. Das bedeutet: Wenn Sie die gemieteten Skier/Snowboards beschädigt retournieren oder sie während der Mietdauer gestohlen werden, können Sie auf Ihre Privathaftpflichtversicherung zurückgreifen. Einige Versicherer schliessen jedoch in den Versicherungsbedingungen die Deckung bei geliehen oder gemieteten Gegenständen aus.

AUFGEPASST

Beachten Sie auf jeden Fall immer in die aktuellen Versicherungsbedingungen (AVB),
die Ausschlüsse und Selbstbehaltregelungen genau.

Hausrat-Versicherung

In der Hausratversicherung sind üblicherweise die Grundrisiken Feuer/Elementar, Wasser und Diebstahl versichert. Der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» ist auf jeden Fall ratsam mitzuversichern. Sämtliche beweglichen, dem privaten Gebrauch dienenden Gegenständen, welche nicht am Versicherungsort zu Hause entwendet werden, übernimmt die Deckung «einfacher Diebstahl auswärts». Werden die eigenen Skier oder das Snowboard entwendet, müssen Sie den Schaden direkt bei Ihrer Hausratversicherung anmelden.

Hausratkasko-Versicherung

Bei einigen Versicherungsanbietern kann zusätzlich zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung eine sogenannte Hausratkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Hausratkasko ist eine sehr umfangreiche Versicherung und ideal für Gegenstände, die Ihnen lieb und teuer sind wie beispielsweise Elektrogeräte, Sportgeräte, Wertsachen und übrige Geräte.

Diese Zusatzversicherung übernimmt im Schadenfall die (eigenen) gestohlenen oder gebrochenen Skier. In unserem Fachbeitrag «Hausratkaskoversicherung» erfahren Sie mehr über diese sinnvolle Zusatzversicherung. Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier.

Wer übernimmt die Kosten, wenn die gemietete Ski- oder Snowboardausrüstung gestohlen oder beschädigt wird? Wie verhält es sich, wenn es sich um die eigenen Skier oder Snowboards handelt, die gestohlen oder durch eine Unachtsamkeit selbst beschädigt wurden? Gibt es dafür eine Versicherung?

Der Fachhandel bietet oftmals bei der Miete oder dem Kauf von Skiern/Snowboards eine Skibruchversicherung an. Wie Sie inzwischen wissen, kommt bei der Ski- oder Snowboardmiete im Schadenfall (Beschädigung oder Diebstahl) Ihre Privathaftpflicht-Versicherung und bei gekauften Skiern oder Snowboards Ihre Hausrat- oder Hausratkasko für den Schaden auf. Somit ist der Abschluss einer zusätzlichen, kostenpflichtigen Skibruchversicherung oft unnötig.

GUT ZU WISSEN

Eine Doppelversicherung können Sie vermeiden, indem Sie Ihre eigene aktuelle Versicherungssituation/-deckung kennen.
Möchten Sie sich nicht damit befassen oder scheuen Sie den Aufwand, der damit einhergeht? Suchen Sie sich einen kompetenten Ansprechpartner.

Fragen oder Probleme – wir sind für Sie da

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsberater des Vertrauens in Verbindung zu setzen und allfällige Versicherungslücken anzusprechen. Für die optimale Abdeckung ist es notwendig, die Policen regelmässig überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.

Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).


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