Ein fünfjähriges Mädchen aus der Schweiz zeigt stolz ihre Zahnlücke. Der Moment erinnert Eltern daran, frühzeitig an eine passende Zahnversicherung zu denken.

Wann muss ich die Zahnversicherung für mein Kind abschliessen?

Früher oder später stellen sich alle Eltern diese Frage. Was sagte der Berater damals schon wieder, als wir unser Kind vorgeburtlich angemeldet hatten?


Wer den richtigen Zeitpunkt in der Schweiz für den Abschluss der Zahnversicherung bei Kindern verpasst, kann im schlimmsten Fall auf den Kosten für teure Zahnbehandlungen und/oder Zahnspangen sitzen bleiben.

Meine Krankenkasse zahlt Zahnbehandlungen und -Spangen aus der Grundversicherung

Leider ist diese Annahme ein weit verbreiteter Irrtum! Alle Schweizer Krankenkassen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen (Krankenversicherungsgesetz, kurz KVG). Dieses schreibt genau vor, was die Krankenkassen aus der Grundversicherung übernehmen müssen. Mit anderen Worten: KEINE Krankenkasse vergütet diese Kosten aus der Grundversicherung. Ausgenommen sind krankheitsbedingte Behandlungen.

Wie schliesst man eine Zahnversicherung ab?

Da diese Zusatzversicherungen nicht obligatorisch sind, ist es der jeweiligen Kasse überlassen, welche Hürden sie für einen Produkteeinschluss stellt. Bei Kleinkindern bis ungefähr drei Jahre ist der Abschluss einer Zahnversicherung bei den meisten Anbietern einfach und unkompliziert. Ein Anruf genügt, damit die Versicherungsgesellschaft das Produkt in die Police aufnimmt.

Komplizierter wird es, wenn das Kind das Kindergartenalter erreicht. Zu diesem Zeitpunkt erfolgen die ersten Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt in der Schweiz. Viele Eltern stellen mit Schrecken fest, dass dieses Risiko noch nicht abgedeckt ist. Auf Nachfrage bei der Kasse erfahren sie, dass sie für den Abschluss einer Zahnversicherung eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen müssen. Der Zahnarzt muss Röntgenbilder erstellen und einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Die Kosten dafür müssen in der Schweiz vollumfänglich die Eltern berappen. Eine garantierte Aufnahme ist Wunschdenken. Wie bei allen Zusatzversicherungsprodukten hat auch in diesem Fall die Kasse das letzte Wort. Sie entscheidet, ob sie den Vertrag für die Zahnversicherung eingeht.

Mein Kind hat ja noch die Milchzähne, was soll da schon schiefgehen?

Die Experten der Krankenkassen prüfen das Gesamtbild. Hat das Gebiss des Kindes Tendenz zu Kiefer- und Zahnfehlstellungen? Stehen grössere Zahnsanierungen an? Fallen die Milchzähne bald aus oder sind die Kauflächen noch zu versiegeln? Pech, wenn bei einer oder mehr Fragen die Antwort «JA» lautet! Der Versicherungsabschluss kommt nur unter Vorbehalt (zum Beispiel, dass eine zukünftige Zahnstellungskorrektur/Zahnspange nicht übernommen wird) oder gar nicht zustande.

Nicht so schlimm, eine Zahnspange kostet ja nicht alle Welt

Jedes zweite Kind in der Schweiz trägt heute eine Zahnspange (Tendenz steigend). Die Kosten dafür betragen schnell weit über CHF 10'000.— und selbst bei einem entsprechenden Abschluss einer Zahnversicherung tragen die Eltern noch 20-50% der Kosten. Ein happiger Betrag, vor allem dann, wenn mehrere Kinder eine Zahnstellungskorrektur, respektive Zahnspange benötigen! Nicht zu vergessen die «normalen» Zahnarztkosten wie Löcher flicken, Dentalhygiene, Versiegeln und viele mehr, die je nach Zustand des Gebisses auch noch jährliche Kosten von mehreren hundert Franken verursachen.

Negativer Entscheid der Krankenkasse – wie weiter?

Der erste Gedanke «dann stelle ich einfach bei einer anderen Schweizer Versicherungsgesellschaft einen neuen Antrag» führt nicht zum erhofften Ziel. Auch diese prüft wieder sorgfältig alle einzureichenden Unterlagen und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch bei anderen Krankenkassen wiederum ein Ablehnungsschreiben für die Zahnversicherung ins Haus flattert.

Zur Verfügung stehende Alternativen:

  • Viele Kommunen in der Schweiz beteiligen sich an den Zahnarztkosten von Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien. Die jeweiligen Stellen geben gerne Auskunft und stellen Gesuchsformulare zur Verfügung.

  • Vielleicht helfen die Eltern resp. Grosseltern oder Freunde mit einem Darlehen aus.

  • Die Hausbank hilft bei der Finanzierung mit und gewährt ein Darlehen. Dies bedeutet jedoch in den meisten Fällen eine jahrelange Verpflichtung und belastet das Familienbudget auf lange Sicht erheblich.

Vorbeugen ist besser als heilen

heisst es doch so schön. Doch auch der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann in der Schweiz teuer werden. Mit zunehmendem Alter des Kindes erhöht sich auch die Prämie massiv (CHF 40.–/mtl. und mehr pro Kind!) 

Auf dem Bild ist ein Stethoskop als Sinnbild für die Krankenkassenlösung PRO LIFE zu sehen.

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