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Kundendienst PRO LIFE | Schwangerschaft | 4. Dezember 2020

Kaum eine Nachricht löst solche Gefühle aus wie die einer Schwangerschaft! Nun beginnt eine wunderschöne Reise, die viele Fragen auslöst. Doch wer kommt für die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft auf?

Wir beantworten Fragen rund um den Versicherungsschutz und die Leistungsübernahme der Grundversicherung während der Schwangerschaft und in der späteren Mutterschaft. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis max. acht Wochen nach der Geburt des Kindes wird auf die Beteiligung an den Kosten verzichtet

Werden die Laborkosten auch übernommen? Wie viele Ultraschalluntersuchungen übernimmt die Krankenkasse? Sind die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs gedeckt? Was, wenn ich nur ambulant oder in einem Geburtshaus gebären will? Werden alle Medikamente übernommen oder muss ich einen Teil davon doch selbst bezahlen?

Wir beantworten Ihre Fragen rund um den Versicherungsschutz beziehungsweise die Leistungsübernahme der Grundversicherung während der Schwangerschaft und in der späteren Mutterschaft.

Folgende Leistungen (Pflichtleistungen) werden in der Schwangerschaft und Mutterschaft durch die Krankenkasse (Grundversicherung/KVG) übernommen:

8 Kontrolluntersuchungen (7 vor, 1 nach der Geburt)

2 Ultraschalluntersuchungen – normalerweise in der 10. – 12. für die Nackenfaltenmessung und in der 20. – 23. Schwangerschaftswoche die Untersuchung der Organe des Kindes (Detailsonografie) bei einer komplikationslosen Schwangerschaft sowie die zusätzlich nötigen Ultraschalluntersuchungen bei einer Risikoschwangerschaft.

Der Ersttrimester-Test für die statistische Risikoberechnung des Vorliegens einer Trisomie 21.

Falls bei der Nackenfaltenmessung oder dem Ersttrimester-Test ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde, übernimmt die Krankenkasse die genetischen Tests aus dem mütterlichen Blut (NIPD, Panorama und Harmonytest).

GUT ZU WISSEN

Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis max. acht Wochen nach der Geburt des Kindes wird auf eine Kostenbeteiligung für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit verzichtet.

Bei Risikoschwangerschaften (Mutter über 35 Jahre alt), übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der invasiven Pränataldiagnostik Chorionzottenbiopsie und Fruchtwasserpunktion (Amniozentese).

Notwendige Laboranalysen

Medikamente (kassenpflichtige Medikamente der Spezialitätenliste (SL) die vom Arzt oder der Ärztin verschrieben wurden.

Massgefertigte Kompressionsstrümpfe ab Kompressionsklasse 2 (vom Arzt verordnet).

Milchpumpe: mit ärztlicher Verordnung bis zu 340 Franken Kostenbeteiligung für den Kauf einer elektronischen Doppelmilchpumpe inkl. Zubehörset oder bis zu 175 Franken für den Kauf einer elektronischen Einzelmilchpumpe inkl. Zubehörset; manuelle Version bis zu 47 Franken.

Pauschal CHF 150.– an den Geburtsvorbereitungskurs, wenn dieser durch eine anerkannte Hebamme durchgeführt wird.

Kostenübernahme für eine stationäre oder ambulante Entbindung auf der allgemeinen Abteilung in einem Vertragsspital im Wohnkanton, Geburtshaus (muss sich auf der Spitalliste des Wohnkantons befinden) oder einer Hausgeburt. Lassen Sie sich vorgängig von Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache für die gewählte Variante ausstellen.

Die Spital- und Pflegekosten für Mutter und Kind übernimmt die Grundversicherung der Mutter. Benötigt das Kind wegen einer Krankheit einen Spitalaufenthalt, gehen die Kosten über die Krankenversicherung des Babys und somit fällt auch Selbstbehalt von 10% (max. CHF 350.–/Kalenderjahr) an. Falls Sie für Ihr Baby eine Wahlfranchise (abschliessbar bis maximal CHF 600.–/Kalenderjahr) gewählt haben, kommt diese selbstverständlich auch zum Tragen.

3 Stillberatungen durch die Hebamme oder Krankenschwester.

Bei ambulanter oder Hausgeburt übernimmt die Grundversicherung die Nachsorge durch eine Hebamme während den ersten 56 Tagen nach der Geburt.

1 ärztliche Nachkontrolle inkl. Laborkosten innert 10 Wochen nach der Geburt

Die Auflistung ist nicht abschliessend! Die Pflichtleistungen werden auch vor dem Erreichen der 13. Schwangerschaftswoche ohne Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt übernommen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Und welche Leistungen werden aus den Zusatzversicherungen übernommen?

Allfällige bestehende Zusatzversicherungen übernehmen verschiedene Extraleistungen in der Schwanger- und Mutterschaft. Beispielsweise zusätzliche Kontrolluntersuchungen (auch bei komplikationslosen Schwangerschaften) und Beiträge an nicht kassenpflichtige Medikamente.

Helsana-Versicherte erhalten bei einer Hausgeburt oder einer ambulanten Geburt in Spital oder Geburtshaus eine Geburtspauschale in der Höhe von 1500 Franken (HOSPITAL Halbprivat) respektive 3000 Franken (HOSPITAL Privat) ausbezahlt.

Der Abschluss von sinnvollen Zusatzversicherungsprodukten lohnt sich im Hinblick auf eine geplante Schwangerschaft. Da die Leistungen einer Karenzfrist von mehreren Monaten unterliegen, sollten Sie diese möglichst frühzeitig abschliessen. Ihre persönliche Ansprechperson berät Sie gerne und umfassend.

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Wertvolle Ratschläge und Erklärungen finden Sie übrigens auch in den Fachbeiträgen unseres Schwangerschafts- und Babyblogs. Dieser beinhaltet spannende Beiträge zu Themen wie Heisshungerattacken, Ernährung während der Schwangerschaft mit gesunden und vollwertigen Rezeptvorschlägen sowie wichtige Informationen zu Themen wie Blasenentzündung, Rückenschmerzen, Toxoplasmose, Folsäure, Listeriose u.v.m.

Wir beantworten Fragen rund um den Versicherungsschutz und die Kostenübernahme durch die Grundversicherung während der Schwangerschaft und in der späteren Mutterschaft. Zudem versorgen wir Sie mit wertvollen Ratschlägen und Erklärungen zum Thema Schwangerschaft.

Jede Schwangerschaft ist einzigartig und bringt viele Veränderungen mit sich. Wir begleiten Sie Woche für Woche und stehen Ihnen mit hilfreichen Informationen und Tipps zur Seite. Oder melden Sie sich doch gleich für unseren wöchentlichen Schwangerschaftsnewsletter an und gewinnen Sie mit etwas Glück tolle und nützliche Sachpreise.


Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).

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