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Kundendienst PRO LIFE | Kaskoversicherung | 27. Juni 2019

Der Bestand der Strassenmotorfahrzeuge (ohne Motorfahrräder) ist zwischen den Jahren 2000 und 2018 um 33% auf 6,1 Millionen angestiegen. Rund drei Viertel davon sind Personenwagen, wobei seit einiger Zeit ein Trend hin zu Diesel- und Allradfahrzeugen besteht.

Bei dieser deutlichen Bestandeszunahme der Strassenmotorfahrzeuge, stellen sich unter Umständen folgende Fragen:

Kaskoversicherung für mein Motorfahrzeug – Was muss ich versichern? Was darf ich versichern? Was macht Sinn? Wer hilft mir, meine optimale Versicherungsdeckung zu finden? Feuer, Elementar, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren, mutwillige Handlungen, Marderschöden, Parkschäden, Bruchschäden etc

Quelle: BFS

Was muss ich versichern?

Für jedes Motorfahrzeug, das im öffentlichen Verkehr verwendet wird, muss zwingend eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung deckt allfällige Schäden an Dritten ab, welche mit dem Fahrzeug verursacht wurden. Mit der Versicherungspflicht (für den Halter) will das SVG (Strassenverkehrsgesetz) sicherstellen, dass die Haftpflichtansprüche aus Verkehrsunfällen immer ausgeglichen werden.

Was darf ich versichern?

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, freiwillig. Die Kaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Auto. Wir unterscheiden zwischen Teilkasko und Kollisionskasko. Versichert man beides zusammen, redet man von Vollkasko. Wird ein Fahrzeug geleast, ist die Vollkaskoversicherung vorgeschrieben (wird vom Leasingnehmer verlangt). Welches sind die versicherten Risiken in der jeweiligen Gefahrengruppe?

Teilkaskoversicherung

Feuer

Elementar

Diebstahl

Glasbruch

Kollision mit Tieren

Mutwillige/böswillige Handlungen (z.B. gebrochene Antenne)

Weitere Gefahren gemäss AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen)

Kaskoversicherung für mein Motorfahrzeug – Was muss ich versichern? Was darf ich versichern? Was macht Sinn? Wer hilft mir, meine optimale Versicherungsdeckung zu finden? Feuer, Elementar, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren, mutwillige Handlungen, Marderschöden, Parkschäden, Bruchschäden etc


Kollisionskasko

Beschädigung oder Zerstörung des eigenen Fahrzeuges durch Kollision (Unfall/Eigenschaden).

Weitere Gefahren gemäss AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen)

Diese Gefahren können im Zusammenhang mit der Kaskodeckung auch zur Diskussion stehen:

Marderschäden

Parkschäden

Mitgeführte persönliche Sachen

Bruchschäden an Scheinwerfer- und Blinkergläsern

Was macht Sinn?

Für die Berechnung der Kaskoprämie werden kundenspezifische Eigenheiten berücksichtigt. Wichtig ist natürlich der Fahrzeugwert. Je teurer ein Motorfahrzeug ist, desto höher wird die mögliche Leistung im Schadenfall aussehen. Entsprechend wird eine höhere Versicherungsprämie verlangt. Die Faktoren Wohnort, Arbeitsort des Versicherungsnehmers sowie Unterbringung des Fahrzeugs (abgeschlossene Garage, Carport, Aussenparkplatz) können Einfluss auf die Prämie nehmen.


Verbreitet ist folgende Faustregel:

Vollkaskoversicherung für Neuwagen

Teilkaskoversicherung ab dem dritten oder vierten Betriebsjahr

Keine Kaskoversicherung für Fahrzeuge, die älter als ca. 8 Jahre sind

Die Faustregel greift aber zu kurz. Folgende Grundsatzüberlegung muss auch gemacht werden:

Bin ich auf mein Fahrzeug angewiesen?

Fahre ich wenig und vorsichtig?

Das Fahrzeug erleidet einen Totalschaden. Verfüge ich über ein finanzielles Polster, falls ich keine Kaskoversicherung wünsche?

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Wer hilft mir, meine optimale Versicherungsdeckung zu finden?

Wenn Sie einen Neuwagen oder ein Occasionsfahrzeug kaufen und Sie unsicher sind, wie Sie das Fahrzeug optimal versichern, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Berater Kontakt aufzunehmen.

Gerne stehen wir Ihnen mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung. Mittels Kontaktformular oder Chatfunktion erreichen Sie uns umgehend.

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