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Kundendienst PRO LIFE | Parkschaden |26. September 2019

Manchen Fahrzeughaltern liegt ihr treuester Freund das Auto, sehr am Herzen. Desto grösser ist der Schmerz, wenn es durch Fremdeinwirkung zu Schaden kommt.

Parkschaden – Kratzer im Lack, Beule im Blech oder abgefahrener Seitenspiegel?  Die Parkschadenversicherung hilft weiter! Doch wer hilft, wenn der Unfallverursacher*in Fahrerflucht begeht? In diesem Fall kommt der nationale Garantiefonds zum Tragen. Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag nachlesen.

Wer kennt es nicht: Sie gehen nach dem Grosseinkauf zum Parkfeld zurück und bemerken, dass Unbekannte Ihr Fahrzeug während Sie einkauften, verkratzt haben. Hat der Täter vielleicht netterweise einen Zettel oder Visitenkarte unter dem Scheibenwischer hinterlassen? Falls dies nicht der Fall ist, können Sie, je nach Deckungsumfang, auf die Unterstützung Ihrer Motorfahrzeugversicherung zurückgreifen.

Wer kommt für Ihren Parkschaden auf? Die Motorfahrzeughaftpflicht, die Vollkasko oder die Teilkaskoversicherung? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Die Motorfahrzeugversicherung im Überblick

Der Abschluss einer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Sie kommt für Schäden auf, die Sie als Lenker anderen Verkehrsteilnehmern, Tieren oder Gegenständen zufügen. Der Unterschied zwischen einer Voll- und Teilkasko-Versicherung können Sie hier nachlesen

Wer in der Vollkaskoversicherung eine Parkschadendeckung eingeschlossen hat, kann aufatmen! Eine Parkschadenversicherung übernimmt den Schaden am eigenen Fahrzeug, welches durch Fremdeinwirkung entstanden ist. In den meisten Fällen ist kein Selbstbehalt vereinbart und eine Erhöhung der Bonusstufe kennt dieses Produkt nicht. Eine Parkschadenversicherung kann nur für neuere Fahrzeuge über eine begrenzte Zeitdauer abgeschlossen werden. Beachten Sie, dass die Anzahl Parkschäden und die maximale Leistung pro Jahr meist limitiert sind.

Parkschaden – Kratzer im Lack, Beule im Blech oder abgefahrener Seitenspiegel?  Die Parkschadenversicherung hilft weiter! Doch wer hilft, wenn der Unfallverursacher*in Fahrerflucht begeht? In diesem Fall kommt der nationale Garantiefonds zum Tragen. Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag nachlesen.

Falls Sie über keine Parkschadenversicherung verfügen, jedoch eine Vollkaskodeckung geniessen, können Sie den Parkschaden über die Vollkaskoversicherung abwickeln. Das bedeutet jedoch fast immer einen vertraglichen Selbstbehalt von 500 bis 2000 Franken und einen Bonusverlust (Erhöhung der Bonusstufe nach jedem versicherten und leistungspflichtigen Schadenfall).

Bei Diebstahl, böswilliger Beschädigung durch Dritte wie dem Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln oder Scheibenwischern, hilft die Teilkaskoversicherung weiter.

Wer hilft mir bei Fahrerflucht?

Parkschaden – Kratzer im Lack, Beule im Blech oder abgefahrener Seitenspiegel?  Die Parkschadenversicherung hilft weiter! Doch wer hilft, wenn der Unfallverursacher*in Fahrerflucht begeht? In diesem Fall kommt der nationale Garantiefonds zum Tragen. Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag nachlesen.

Manchmal verursacht ein Fremdlenker einen Unfall und begeht unerkannt Fahrerflucht! Für das Unfallopfer ist dies ein Problem. Er kann nämlich nicht auf die Versicherung des Unfallverursachers zurückgreifen. Noch prekärer wird es, wenn der Unfallverursacher über keinen Versicherungsschutz verfügt.

Das SVG (Strassenverkehrsgesetz) löst diese beiden Probleme durch den nationalen Garantiefonds. Mehr über dessen Aufgaben können Sie hier nachlesen.

Parkschaden ist nicht gleich Parkschaden

Oft wird die Parkschadenversicherung irrtümlich oder auch absichtlich für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug genutzt.

Ein Parkschaden entsteht immer durch Fremdeinwirkung! Falls Sie beim Ausparkieren den Pfosten streifen, liegt ein Selbstverschulden vor. Eine Kollision mit dem Pfosten und der damit verbundenen Schaden, übernimmt folglich nicht die Parkschadenversicherung, sondern die Vollkaskoversicherung.

Parkschaden – Kratzer im Lack, Beule im Blech oder abgefahrener Seitenspiegel?  Die Parkschadenversicherung hilft weiter! Doch wer hilft, wenn der Unfallverursacher*in Fahrerflucht begeht? In diesem Fall kommt der nationale Garantiefonds zum Tragen. Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag nachlesen.

Tipp: Falls Sie ein Parkschaden verursachen, sind sie verpflichtet, den Geschädigten umgehend zu informieren. Den Schaden, welchen Sie am Fremdfahrzeug verursacht haben, wird von Ihrer Motorfahrzeughaftpflicht übernommen. Halten Sie zudem immer das Europäische Unfallprotokoll im Handschuhfach bereit. Das Unfallprotokoll kann kostenlos beim eigenen Versicherer bezogen werden.

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie sehen, man muss so einiges wissen und berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei in diesem Gesetztes- und Versicherungsdschungel den Überblick zu behalten. Was ist Ihr Recht; was Ihre Pflicht? Auf was müssen Sie achten, was können Sie vermeiden und vermindern oder auf die Versicherung abwälzen? Damit Sie Zeit und Geld sparen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir beraten, wickeln alles Nötige für Sie ab und stehen Ihnen gerne mit unseren fachlichen Qualifikationen zur Verfügung.

Noch Fragen? Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei unserem Kundendienst (info@prolife.ch, Telefon: 0848 870 870).

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