16. Schwangerschaftswoche (SSW)
Ihre Schwangerschaft – Woche für Woche
Die Schwangerschaftsübelkeit hat inzwischen nachgelassen; Ihr Bauch ist noch flach oder wölbt sich erst leicht. Planen Sie eine Ferienreise oder einen Kurztripp ins benachtbarte Ausland!
Flugreisen während der Schwangerschaft
Kristallklares Meer, weisser Sandstrand soweit das Auge reicht, Palmen, gemütliche Liegestühle, ein Schatten spendender Sonnenschirm und dazu einen leckeren, selbstverständlich alkoholfreien, Drink in der Hand.
Paradiesisch nicht wahr? Wer nicht gerade in einem tropischen Land am Meer wohnt, kann davon nur träumen. Die Welt wird jedoch immer «kleiner» und die Kontinente rücken «näher zusammen». Schon nach wenigen Flugstunden wird der Traum Wirklichkeit und Sie liegen entspannt auf einer der beiden Holzliegen.
Bis wann darf und kann während der Schwangerschaft eine Flugreise unternommen werden? Auskunft dazu erhalten Sie beispielsweise auf der entsprechenden Seite von Swiss.
Bei einer unkompliziert verlaufenden Schwangerschaften nimmt Sie Swiss bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche respektive bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin mit.
Bei einer Mehrlingschwangerschaft (vorausgesetzt, diese verlief bisher problemlos) ist eine Flugreise mit Swiss bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche möglich.
Spätestens ab der 28. Schwangerschaftwoche benötigen Sie bei Swiss ein ärztliches Attest, welches eine komplikationslose Schwangerschaft attestiert und den voraussichtlichen Geburtstermin enthält.
Um gesundheitliche Probleme zu minimieren, empfiehlt Ihnen Swiss das Tragen von speziellen Stützstrümpfen (Kompressionsstrümpfe) während dem Flug. Vergessen Sie nicht, genügend zu trinken und entspannen Sie sich, so gut es geht.
Sie reisen nicht mit Swiss? Erkundigen Sie sich vor dem Buchen bei der gewünschten Fluglinie über die Bedingungen!
16. SSW (Schwangerschaftswoche) – Ihr Kind in Zahlen
Grösse | ca. 100-115 Milimeter | Gemessen vom Scheitel bis zum Steiss. Vergleichbar mit einer Birne |
Gewicht | ca. 75-110 Gramm | |
Kopfdurchmesser | ca. 32-40 Millimeter |
Reiseversicherung abschliessen – Nötig oder unnötig?
Die Ferien sind gebucht, die Abklärung bei der Fluggesellschaft ist abgeschlossen und schon bald kann es losgehen. Oftmals wird bei der Reisevorbereitung ganz vergessen, dass für die Traumferien auch ein Versicherungsschutz benötigt wird. Damit die schönsten Wochen im Jahr nicht in einem finanziellen Fiasko enden, sollten Sie den Abschluss einer Reiseversicherung ins Auge fassen. Wenden Sie sich für ein Angebot an Ihre persönliche Ansprechperson bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Weltweiter Versicherungsschutz bei Krankheit oder Unfall während den Ferien
Doch Sie benötigen nicht nur eine Reiseversicherung, sondern auch einen entsprechenden Versicherungsschutz, falls Sie während den Ferien einen Unfall erleiden oder krank werden sollten. Wer zahlt für einen notfallmässigen Spitalaufenthalt oder übernimmt die ambulanten Behandlungskosten im Ferienland? Was, wenn Sie die Heimreise in einem Ambulanzflugzeug der REGA antreten müssen? Wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechperson bei Ihrer Versicherungsgesellschaft und klären Sie rechtzeitig den vorhandenen Versicherungsschutz ab.
Unser Tipp für Sie
Nehmen Sie vor jeder geplanten Flugreise Kontakt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auf und informieren Sie sie über Ihre Pläne.

Arbeitsrecht: Schwangerschaft und Erwerbstätigkeit
Müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Welche Arbeiten sind zumutbar, welche nicht? Über welchen gesetzlichen Schutz verfügen Sie während der Schwangerschaft? Ist Nachtarbeit noch erlaubt? Müssen Sie nach wie vor Überstunden leisten? Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen?
Diese und noch viele andere Fragen beantwortet die Publikation «Mutterschaft – Informationen für Schwangere, Stillende und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis» vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Fitness und Entspannung während der Schwangerschaft
Sport während der Schwangerschaft? Ja, aber im gesunden Mass und immer nach Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Er oder sie ist Ihre kompetente Ansprechperson und weiss, welche Sportarten nicht oder nur noch in abgeschwächter Form ausgeübt werden dürfen.
Nicht nur die sportliche Betätigung in Verein oder Fitnesscenter verhelfen Ihnen zum körperlichen Wohlgefühl, Bewegung (natürlich in Massen) in jeglicher Form und sorgt für Entspannung und Vitalität.
Lange Spaziergänge mit Ihrem Partner, schwimmen im Frei- oder Hallenbad oder eine vergnügliche Velotour mit ihren besten Freundinnen hebt die Laune und sorgt für Glücksgefühle. Gönnen Sie sich etwas, Sie haben es sich verdient!
Krankenkassenlösung mit vielen familienfreundlichen Extras
Kennen Sie unsere Krankenkassenlösung bereits? Dank unserem Kollektivvertrag mit einem der grössten Schweizer Krankenversicherer profitieren Sie von Rabatten auf Versicherungsprodukte sowie von zusätzlichen Leistungen wie Geburtengeld, Zuzahlungen an die Zahnbehandlungskosten von Erwachsenen und Kindern, Beiträge an Baby- und Kinderschwimmkurse und vieles mehr.